Die Energiewende in Deutschland nimmt weiter Fahrt auf und prägt maßgeblich die Anforderungen an den Gebäudebestand. Ein zentraler Baustein dieser Entwicklung ist der Systemwechsel vom bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) hin zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Dieses Gesetz wird die Rahmenbedingungen für Bauherren, Sanierer und Architekten in deutschen Städten neu definieren und hat weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Gebäude künftig energetisch optimiert werden.
Das GModG zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Es wird voraussichtlich neue Standards für Heizungsanlagen, Dämmung und die Nutzung erneuerbarer Energien setzen. Für die Umsetzung dieser Vorgaben sind umfassende Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden unerlässlich. Dies betrifft insbesondere die energetische Sanierung von Fassaden, Dächern und Fenstern sowie die Erneuerung technischer Anlagen.
Während die energetische Optimierung von Gebäuden einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet, dürfen die Auswirkungen auf die heimische Tierwelt nicht außer Acht gelassen werden. Viele Gebäude in urbanen Räumen sind Lebensraum für geschützte Arten wie Mauersegler, Fledermäuse oder Haussperlinge. Diese Tiere nutzen Nischen, Spalten und Hohlräume in Dächern, Fassaden und unter Dachziegeln als Brut- und Ruhestätten.
Modernisierungsmaßnahmen, die ohne Berücksichtigung dieser Aspekte durchgeführt werden, können zu einem Verlust von Lebensräumen führen und somit den Artenschutz gefährden. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verpflichtet bereits heute dazu, bei Bauvorhaben den Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen zu beachten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob geschützte Arten betroffen sind und gegebenenfalls Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu schaffen.
Für Planer und Ausführende bedeutet dies, dass die Vorgaben des GModG nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Eine vorausschauende Planung integriert von Beginn an den Artenschutz in die Modernisierungsprojekte. Dies kann beispielsweise durch die Schaffung von Ersatzquartieren vor Beginn der Arbeiten, die Anbringung von Nistkästen oder Fledermausbrettern an den sanierten Gebäuden oder die Begrünung von Dächern und Fassaden geschehen. Solche Maßnahmen tragen nicht nur zum Erhalt der Artenvielfalt bei, sondern können auch das Mikroklima in Städten verbessern und die Attraktivität der Gebäude steigern.
Das GModG bietet die Chance, die Energiewende mit einem umfassenden Verständnis für Nachhaltigkeit zu gestalten. Indem Bauherren, Sanierer und Architekten die energetischen Anforderungen des neuen Gesetzes mit den Belangen des Artenschutzes verbinden, schaffen sie zukunftsfähige Gebäude, die sowohl dem Klima als auch der Natur gerecht werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit Naturschutzbehörden und die Einbindung von Fachexperten sind dabei entscheidend für den Erfolg.
