37 geschützte Arten in Berlin. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Berlin, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Bezirksebene: B-Plan-Festsetzungen mit Artenschutz und Biotopverbund Standard.
Berlin hat als einziges Bundesland eine eigene Verordnung zum Schutz von Gebäudebrütern. GründachPLUS-Förderung. Hohe Schutzdichte für urbane Arten.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Berlin und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Berlin, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
CO₂-Neutralität bis 2045 als Stadtziel.
Berliner Solargesetz (SolarG Bln)
Solarpflicht für Neubau und wesentliche Dachumbauten in Berlin. Mindestens 30% der Bruttodachfläche müssen mit Solaranlage ausgestattet werden.
Mehr erfahren →Die Baumschutzverordnung Berlin dient dem Schutz des Baumbestandes in Berlin aufgrund seiner Bedeutung für den Naturhaushalt, die Lebensgrundlagen wildlebender Tiere, die Belebung des Orts- und Landschaftsbildes, die Verbesserung des Stadtklimas und die Abwehr schädlicher Einwirkungen. Sie regelt, welche Bäume geschützt sind und unter welchen Bedingungen Ausnahmegenehmigungen für Fällungen oder andere Maßnahmen erteilt werden können.
Satzung ansehen →Diese Regelwerke bilden die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Niederschlagswasser in Berlin. Sie fördern die ortsnahe Bewirtschaftung von Regenwasser durch Versickerung, Verdunstung, Speicherung und Nutzung, um die Kanalisation zu entlasten, die Grundwasserneubildung zu unterstützen und die Auswirkungen von Starkregen zu mindern.
Satzung ansehen →Das BENE II Programm, Förderschwerpunkt 4, unterstützt innovative Maßnahmen und Projekte, die zur Klimaanpassung in Berlin beitragen. Dies umfasst die Entsiegelung von Flächen, die Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur, die nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung und die Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen, um die Stadt widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin finanziert.
Zum Programm →GründachPLUS ist ein Förderprogramm des Landes Berlin, das Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte und weitere Verfügungsberechtigte bei der Planung und Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen an Bestandsgebäuden unterstützt. Ziel ist es, die Stadt klimaresilienter und lebenswerter zu machen, das Stadtklima zu verbessern, die urbane Biodiversität zu fördern und die Kanalisation zu entlasten. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Zum Programm →Träger: IBB Business Team GmbH
Berliner PV-Förderprogramm 2026. SolarPLUS S für Eigenheime (Pauschalförderung PV+Speicher 500-4750€), SolarPLUS L für größere Projekte. Budget 13 Mio EUR.
Träger: IBB Business Team GmbH
Förderprogramm des Landes Berlin für Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden. Dachbegrünung bis 180€/m², Biodiversitätsbonus +7,50€/m², Fassade 50% der Kosten, Kombi Dach+Fassade 60%.
Träger: IBB / SenMVKU Berlin
Zuschuss für extensive und intensive Dachbegrünung im Bestand. Kombinierbar mit PV.
Träger: IBB Investitionsbank Berlin
Zinsgünstige Darlehen für Energetische Sanierung in Berlin.
Träger: Stiftung Naturschutz Berlin
Förderung für Naturschutzprojekte und Biodiversität im urbanen Raum.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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