37 geschützte Arten in Bremen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Bremen, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungsfestsetzungen und Schwammstadt-Maßnahmen in B-Plänen.
Stadtstaat mit Schwammstadt-Konzept. Hafenstadt-Anforderungen. Förderprogramm „Rund ums Haus".
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bremen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Bremen, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Dieses Ortsgesetz regelt die Pflicht zur Begrünung von nicht für bauliche Anlagen genutzten Grundstücksflächen und von Flachdachflächen bei Neubauvorhaben oder wesentlicher Umgestaltung. Es wurde 2023 nachgeschärft, um Flächenversiegelung zu vermeiden, Stadtgrün auszuweiten und Schottergärten zu verbieten. Der Schwellenwert für die verpflichtende Begrünung von Flachdachflächen wurde von 100 m² auf 50 m² abgesenkt.
Satzung ansehen →Die Baumschutzverordnung regelt den Schutz des Baumbestandes in der Freien Hansestadt Bremen. Sie legt fest, welche Bäume geschützt sind (z.B. ab einem bestimmten Stammumfang) und unter welchen Voraussetzungen Fäll- oder Schnittmaßnahmen genehmigt werden können.
Satzung ansehen →Träger: Bremer Aufbau-Bank (BAB)
Annuitätendarlehen bis 50.000€ für energetische Sanierung, Barrierefreiheit, Einbruchschutz. Tilgungszuschüsse bei KfW-Effizienzhaus. 100% Finanzierung möglich, keine Grundbucheintragung nötig. Laufzeit bis 10 Jahre.
Zum Programm →Träger: Bremer Aufbau-Bank (BAB)
Zinsgünstiges Darlehen bis 50.000€ für PV-Anlagen inkl. Speicher, Wechselrichter, Ladeinfrastruktur und bauliche Maßnahmen. 100% Finanzierung, Laufzeit bis 10 Jahre.
Zum Programm →Träger: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Bremen
Bis 30€/qm bzw. 30% der Kosten, max 6.000€. Mindestfläche 10 qm. Antrag über Bremer Umwelt Beratung. Richtlinie war bis 31.12.2024 befristet, vermutlich in Schwammstadt-Programm aufgegangen.
Träger: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Bremen
4 Module: Dachbegrünung (bis 30€/qm, max 6.000€), Fassadenbegrünung, Entsiegelung (bis 40€/qm, max 5.000€), Regenwasser-/Grauwassernutzung. 25-50% Förderquote. Gesamtbudget 500.000€ bis 2027.
Das "Förderprogramm Schwammstadt" fasst seit Januar 2025 die Förderungen für Dach- und Fassadenbegrünungen, Regen- und Grauwassernutzung und Entsiegelungen zusammen. Es unterstützt private Grundstückseigentümer bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung. Gefördert werden die Anlage von Dachbegrünungen (extensiv oder intensiv ab 10 m²) und die Neuanlage oder Nachrüstung von Fassadenbegrünungen (boden- oder wandgebunden).
Zum Programm →Das Förderprogramm unterstützt die Entsiegelung von versiegelten Flächen und deren Umwandlung in unversiegelte oder wasserdurchlässig befestigte Flächen. Ziel ist es, die Erneuerung des Grundwassers zu fördern, die Kanalisation zu entlasten und die Gefahren von Starkregen zu mindern.
Zum Programm →Träger: Stadt Bremen
Zuschuss zum Heizungstausch. Kombinierbar mit Bund.
Träger: BAB - Bremer Aufbau-Bank
Zuschüsse und Darlehen für klimagerechtes Bauen, energetische Sanierung und Begrünung.
Träger: BAB Bremer Aufbau-Bank
Zinsgünstige Darlehen für ökologische Modernisierung inkl. Heizungstausch.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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