40 geschützte Arten in Sachsen-Anhalt. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Sachsen-Anhalt und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Gommern, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die 1. Änderung der Satzung ergänzt den Geltungsbereich um Bäume und Großsträucher, die aufgrund von Festsetzungen in Bebauungsplänen zu erhalten sind, und schließt Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen (außerhalb des Naherholungsgebietes "Plattensee" Dannigkow) vom Schutz aus. Zudem wird ein Verbot für das Abschneiden oder Fällen von Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen zum Artenschutz in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres festgelegt.
Satzung ansehen →Die Satzung schützt Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm (gemessen in 100 cm über dem Erdboden) sowie mehrstämmige Bäume, wenn mindestens zwei Stämme einen Umfang von 30 cm aufweisen. Sie verbietet das Beseitigen, Zerstören, Beschädigen oder wesentliche Verändern geschützter Bäume. Ausnahmen können auf Antrag zugelassen werden. Die 1. Änderung der Satzung ergänzt den Geltungsbereich um Bäume und Großsträucher, die aufgrund von Festsetzungen in Bebauungsplänen zu erhalten sind, und schließt Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen (außerhalb des Naherholungsgebietes "Plattensee" Dannigkow) vom Schutz aus. Zudem wird ein Verbot für das Abschneiden oder Fällen von Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen zum Artenschutz in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres festgelegt.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Beseitigung von Niederschlagswasser in der Einheitsgemeinde Stadt Gommern und den genannten Ortsteilen. Sie legt fest, dass die Versickerung oder anderweitige Beseitigung bzw. Verwendung von Niederschlagswasser grundsätzlich Aufgabe des Grundstückseigentümers ist. Ein Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage besteht, wenn ein gesammeltes Fortleiten zur Verhütung einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erforderlich ist.
Satzung ansehen →Träger: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderung Klimaschutz, EE-Anlagen, Sanierung in ST.
Träger: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Zinsgünstige Darlehen für Modernisierung inkl. Heizungstausch.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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