37 geschützte Arten in Hamburg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Hamburg, Freie und Hansestadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Festsetzungen zur Dachbegrünung in der Bauleitplanung Standard. Solar-Gründach-Pflicht bei Neubauten ab 2027.
Erste Gründachstrategie Deutschlands seit 2014. Solar-Gründach-Pflicht ab 2027 (bundesweit erstmalig). Hamburger Klimaschutzgesetz mit weitgehenden Pflichten.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hamburg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Hamburg, Freie und Hansestadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
CO₂-Neutralität bis 2045 als Stadtziel.
Hamburger Bauordnung HBauO §10 + Gründachstrategie 2014
Hamburg verpflichtet bei Neubau und Dachsanierungen von Flachdächern ab 100 m² eine Begrünung, sofern technisch möglich. Förderung über RISA-Programm.
Mehr erfahren →Die Hamburger Baumschutzverordnung dient dem Erhalt und der Sicherung des Baum-, Hecken- und Knickbestandes im Stadtgebiet. Sie verbietet das Beseitigen oder Beschädigen geschützter Bäume und Hecken und regelt Ausnahmen sowie die Pflicht zu Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen.
Satzung ansehen →Die Hamburger Gründachförderung unterstützt freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen, um das Stadtklima zu verbessern, den Wasserrückhalt zu erhöhen und die Biodiversität zu fördern. Gefördert werden Material- und Ausführungsarbeiten, Fertigstellungspflege und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eigenleistungen. Es gibt Zuschläge für Solargründächer und Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit.
Zum Programm →Das RISA-Förderprogramm „Entsiegelung“ unterstützt die Umwandlung versiegelter Flächen in durchlässige, versickerungsfähige Bereiche. Dies trägt zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zur Starkregenvorsorge und zum Erhalt der Biodiversität bei. Gefördert werden Planung, Abbruch, fachgerechte Entsorgung, der neue Bodenaufbau sowie die Begrünung der Flächen.
Zum Programm →Die RISA-Förderprogramme unterstützen den effizienten Umgang mit Regenwasser auf privaten Grundstücken, um Hamburg auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten und den Umbau zu einer Schwammstadt zu fördern. Durch die Förderung von Regenwasserspeichern wird die Bewässerung von Gärten mit Regenwasser ermöglicht, Trinkwasser gespart und die Niederschlagswassergebühr reduziert. Die Förderung von Versickerungsanlagen trägt zur Grundwasserneubildung bei, entlastet das Sielsystem und reduziert die Folgen von Starkregenereignissen.
Zum Programm →Träger: IFB Hamburg
Bis zu 5.000 € Zusatzzuschuss für Wärmepumpen, Solarthermie, Holzheizung. Kombination mit KfW 458 möglich.
Die RISA-Förderprogramme unterstützen den effizienten Umgang mit Regenwasser auf privaten Grundstücken, um Hamburg auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten und den Umbau zu einer Schwammstadt zu fördern. Durch die Förderung von Regenwasserspeichern wird die Bewässerung von Gärten mit Regenwasser ermöglicht, Trinkwasser gespart und die Niederschlagswassergebühr reduziert. Die Förderung von Versickerungsanlagen trägt zur Grundwasserneubildung bei, entlastet das Sielsystem und reduziert die Folgen von Starkregenereignissen.
Zum Programm →Träger: kommune
Dach- und Fassadenbegrünungen (freiwillig, ab 20m²). Privat 60%, mittlere U. 50%, große U. 40%. Solar-Gründach-Bonus für Unterkonstruktion 50€/m². Max 100.000€/Gebäude.
Träger: kommune
Klimaschutz-Projekte zivilgesellschaftlicher Akteure. Max 20.000€ pro Projekt/Jahr. Trägt: Hamburger Klimaschutzstiftung im Auftrag der BUKEA.
Träger: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Zusatzzuschuss zum Bund für Wärmepumpen, Solarthermie, Holzheizung. Kombination mit KfW 458 möglich.
Träger: IFB Hamburg
Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung in Hamburg.
Träger: BUKEA Hamburg / IFB
Zuschuss für extensive Dachbegrünung im Bestand und Neubau.
Träger: IFB Hamburg
Boni für die Kombination von Dachbegrünung mit PV.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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