39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Kiel, Landeshauptstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs- und Klimaschutzfestsetzungen Standard.
Küstenland mit Wattenmeer-UNESCO-Welterbe. Lübeck-Altstadt UNESCO-Welterbe mit besonderen Anforderungen. Masterplan 100% Klimaschutz Kiel.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Kiel, Landeshauptstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung dient der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, der Abwehr schädlicher Einwirkungen auf Naturgüter und der Erhaltung oder Verbesserung des Klimas im Siedlungsbereich. Im Außenbereich sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, Obstbäume mit mindestens 80 cm und mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Umfänge der Einzelstämme mindestens 1 m beträgt, geschützt. Ausnahmen für Fällungen können beantragt werden.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die nachhaltige Entwicklung und Erhaltung der öffentlichen Grünflächen in Kiel. Sie legt fest, dass Grünflächen der Erholung, dem Naturerleben und der Bewegung dienen und einen positiven Beitrag für das Wohlbefinden und die Lebensqualität leisten. Sie sind zudem Lebensräume für Flora und Fauna und wichtige Bestandteile des Stadtökosystems, die zur Luftreinhaltung, Temperaturregulierung und Lärmdämpfung beitragen. Die Nutzung der Grünflächen ist grundsätzlich unentgeltlich, kann aber durch Gebote oder Verbote eingeschränkt werden. Eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.
Satzung ansehen →Die Satzung dient der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, der Abwehr schädlicher Einwirkungen auf Naturgüter und der Erhaltung oder Verbesserung des Klimas im Siedlungsbereich. Geschützt sind Laubbäume (ab 80 cm Stammumfang, Birken, Weiden und Pappeln nur bei ortsbildprägendem Charakter), Obstbäume (ab 100 cm Stammumfang), mehrstämmige Bäume (Summe der Umfänge der Einzelstämme mindestens 100 cm) und Nadelbäume (ab 100 cm Stammumfang, sofern ortsbildprägend) im Innenbereich. Ausnahmen für Fällungen können beantragt werden.
Satzung ansehen →Die Landeshauptstadt Kiel erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Kosten für den Betrieb, die Unterhaltung und die Verwaltung der Regen- und Mischwasseranlagen sowie für die Abnahme und Behandlung von Niederschlagswasser. Änderungen an den Niederschlagsflächen, wie Dachbegrünungen oder Versickerungsanlagen, müssen mitgeteilt werden.
Satzung ansehen →Das Programm bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünungen, um das Stadtklima zu verbessern, die Niederschlagswasserrückhaltung zu erhöhen, die Biodiversität zu fördern, die CO2-Bindung zu steigern und die fortschreitende Versiegelung ökologisch zu kompensieren. Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte von Gebäuden in Kiel. Gefördert werden Planungs-, Material- und Baukosten. Das Programm wurde nach einer Pause wieder aufgenommen und stellt jährlich 100.000 Euro zur Verfügung.
Zum Programm →Das Programm bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünungen, um das Stadtklima zu verbessern, die Niederschlagswasserrückhaltung zu erhöhen, die Biodiversität zu fördern, die CO2-Bindung zu steigern und die fortschreitende Versiegelung ökologisch zu kompensieren. Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte von Gebäuden in Kiel. Gefördert werden Planungs-, Material- und Baukosten. Das Programm wurde nach einer Pause wieder aufgenommen und stellt jährlich 100.000 Euro zur Verfügung.
Zum Programm →Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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