Artenschutz-Atlas: 45 Arten · 10.953 Gemeinden · ein Atlas
Atlas·Schleswig-Holstein·Kiel

Artenschutz in Kiel, Landeshauptstadt

39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.

39
Arten im Kreis
252.668
Einwohner
8
Tiergruppen
25
Förderprogramme
Stadt-Atlas

Pflichten & Förderungen für Kiel, Landeshauptstadt

Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Kiel, Landeshauptstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.

Eigene SatzungB-Plan-FestsetzungenFörderprogrammGutachter empfohlen
Förderung
Stadt Kiel, Landeshauptstadt

Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung der Landeshauptstadt Kiel

bis 10.000 €
Programm-Details ↗

Lokales Recht

B-Plan-Festsetzungen

Begrünungs- und Klimaschutzfestsetzungen Standard.

Landesrecht & Behörden

Schleswig-Holstein(SH)

Küstenland mit Wattenmeer-UNESCO-Welterbe. Lübeck-Altstadt UNESCO-Welterbe mit besonderen Anforderungen. Masterplan 100% Klimaschutz Kiel.

Landesnaturschutzgesetz
Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG SH)
Gesetzestext ↗
Zuständiges Landesamt
LLUR — Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Webseite ↗
Landesbauordnung
Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH)
Artenschutz-Leitfaden
Fachinformationen zum Artenschutz im Land
Zum Leitfaden ↗
Untere Naturschutzbehörde
Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Untere Naturschutzbehörde
📞 0431 901-3782naturschutz@kiel.de
Behörden-Webseite ↗
Was du tun musst

Kiel, Landeshauptstadt: wenn du dach sanieren willst

Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.

MUSSGesetzlich
  • Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren

    § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle

  • Fledermausquartiere prüfen lassen

    § 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle

  • Untere Naturschutzbehörde kontaktieren

    § 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle

SOLLTEReihenfolge / Aufpassen
  • CEF-Maßnahmen vor Sanierungsbeginn umsetzen

    § 44 Abs. 5 BNatSchG (Funktionserhaltende Maßnahmen) · Quelle

  • BAFA-/KfW-Antrag vor Vertragsunterschrift einreichen

    BEG-Richtlinie BMWK 2024 (Antragsreihenfolge) · Quelle

DARFSTGeld / Vorteile
  • Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung

    BEG-Richtlinie BMWK · Quelle

Hinweis: Diese Aufstellung dient ausschließlich der Erstinformation und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Bauberatung. Verbindlich sind allein die jeweils geltenden Gesetzes- und Verordnungstexte sowie die Auslegung durch die zuständigen Behörden. Vor wichtigen Entscheidungen den aktuellen Stand bei der jeweiligen Stelle (Bauamt, Untere Naturschutzbehörde, BAFA, KfW) prüfen oder einen Fachberater hinzuziehen.
Vollständigen Plan ansehen →
🌿 Begrünung & Klima

Klima, Pflichten und Förderung in Kiel, Landeshauptstadt

Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Kiel, Landeshauptstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.

Klima-Indikatoren

Hitzeinsel-Intensität
2.0/ 10
Gering

Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.

Starkregen-Risiko
Mittel

Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.

Bauliche Pflichten

Kommunale Satzungen

baumschutz

Stadtverordnung zum Schutze des Baumbestandes im Außenbereich der Landeshauptstadt Kiel vom 27.10.1992

Baumschutz

Die Satzung dient der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, der Abwehr schädlicher Einwirkungen auf Naturgüter und der Erhaltung oder Verbesserung des Klimas im Siedlungsbereich. Im Außenbereich sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, Obstbäume mit mindestens 80 cm und mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Umfänge der Einzelstämme mindestens 1 m beträgt, geschützt. Ausnahmen für Fällungen können beantragt werden.

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gruenflaeche

Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünflächen der Landeshauptstadt Kiel (Grünflächensatzung) vom 31.03.2022

Begrünung

Die Satzung regelt die nachhaltige Entwicklung und Erhaltung der öffentlichen Grünflächen in Kiel. Sie legt fest, dass Grünflächen der Erholung, dem Naturerleben und der Bewegung dienen und einen positiven Beitrag für das Wohlbefinden und die Lebensqualität leisten. Sie sind zudem Lebensräume für Flora und Fauna und wichtige Bestandteile des Stadtökosystems, die zur Luftreinhaltung, Temperaturregulierung und Lärmdämpfung beitragen. Die Nutzung der Grünflächen ist grundsätzlich unentgeltlich, kann aber durch Gebote oder Verbote eingeschränkt werden. Eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.

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baumschutz

Satzung zum Schutze des Baumbestandes im Innenbereich der Landeshauptstadt Kiel vom 26. Januar 2000

Baumschutz

Die Satzung dient der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, der Abwehr schädlicher Einwirkungen auf Naturgüter und der Erhaltung oder Verbesserung des Klimas im Siedlungsbereich. Geschützt sind Laubbäume (ab 80 cm Stammumfang, Birken, Weiden und Pappeln nur bei ortsbildprägendem Charakter), Obstbäume (ab 100 cm Stammumfang), mehrstämmige Bäume (Summe der Umfänge der Einzelstämme mindestens 100 cm) und Nadelbäume (ab 100 cm Stammumfang, sofern ortsbildprägend) im Innenbereich. Ausnahmen für Fällungen können beantragt werden.

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versickerung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Landeshauptstadt Kiel (Gebührensatzung) vom 29.09.2021

Versickerung

Die Landeshauptstadt Kiel erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Kosten für den Betrieb, die Unterhaltung und die Verwaltung der Regen- und Mischwasseranlagen sowie für die Abnahme und Behandlung von Niederschlagswasser. Änderungen an den Niederschlagsflächen, wie Dachbegrünungen oder Versickerungsanlagen, müssen mitgeteilt werden.

Satzung ansehen →

Förderprogramme (20)

Speziell in Kiel, Landeshauptstadt

Kommunale Programme · 2
bis 10.000 €

Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung der Landeshauptstadt Kiel

Das Programm bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünungen, um das Stadtklima zu verbessern, die Niederschlagswasserrückhaltung zu erhöhen, die Biodiversität zu fördern, die CO2-Bindung zu steigern und die fortschreitende Versiegelung ökologisch zu kompensieren. Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte von Gebäuden in Kiel. Gefördert werden Planungs-, Material- und Baukosten. Das Programm wurde nach einer Pause wieder aufgenommen und stellt jährlich 100.000 Euro zur Verfügung.

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bis 5.000 €

Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung der Landeshauptstadt Kiel

Das Programm bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünungen, um das Stadtklima zu verbessern, die Niederschlagswasserrückhaltung zu erhöhen, die Biodiversität zu fördern, die CO2-Bindung zu steigern und die fortschreitende Versiegelung ökologisch zu kompensieren. Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte von Gebäuden in Kiel. Gefördert werden Planungs-, Material- und Baukosten. Das Programm wurde nach einer Pause wieder aufgenommen und stellt jährlich 100.000 Euro zur Verfügung.

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Land Schleswig-Holstein

Förderbanken & Landesprogramme · 3
Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

IB.SH — SH-Energieprogramm

Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein

Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.

sanierungenergiesh
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

IB.SH Klimadarlehen

Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein

Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.

Wärmepumpe
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen

Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.

foerderdatenbank
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Bundesweit verfügbar

KfW · BAFA · Bundes-Programme · 15
bis 270.000 €✓ Verifiziert

KfW 300 — Wohneigentum für Familien

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.

neubaufamilienwohneigentumqngkfw
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bis 150.000 €✓ Verifiziert

KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.

neubauwohngebaeudeklimafreundlichqngkfw
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bis 150.000 €✓ Verifiziert

KfW 261 — Wohngebäude (Effizienzhaus-Sanierung)

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.

sanierungeffizienzhauskfwkredittilgungszuschuss
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bis 100.000 €✓ Verifiziert

KfW 308 — Jung kauft Alt

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.

bestandfamiliensanierungkfwkredit
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bis 100.000 €✓ Verifiziert

KfW 358/359 — Genossenschaftliches Wohnen

Träger: KfW

Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.

genossenschaftwohneigentumkfwkredit
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bis 50.000 €✓ Verifiziert

KfW 159 — Altersgerecht Umbauen

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.

barrierefreiheitsanierungeinbruchschutzkfwkredit
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bis 21.000 €✓ Verifiziert

KfW 458 — BEG Heizungsförderung

Träger: KfW

Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.

Wärmepumpe
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

BEG EM — Bundesförderung effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen)

Träger: BAFA / KfW

Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.

sanierungheizungDämmungdachbegruenungfassadenbegruenung
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.

photovoltaikSolarspeicherkfwkredit
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

EEG-Einspeisevergütung

Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber

Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.

photovoltaikeinspeisungeegvergütung
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

BEG EM — Dach- und Fassadenbegrünung als Hülle

Träger: BAFA

Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.

dachbegruenungfassadenbegruenungsommerlicher-waermeschutzbafazuschuss
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

BEG WG — Wohngebäude Klimafreundlich (Niedrige Treibhausgasemissionen)

Träger: KfW

Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.

neubauqngnachhaltigkeitdachbegruenung
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

Bundesprogramm Biologische Vielfalt (BPBV)

Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.

Biodiversitätartenschutzbundkommunenverbaende
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

Förderprogramm „Stadtnatur" — Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Träger: BMUV / BfN

Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.

stadtnaturBiodiversitätKlimaanpassungdachbegruenungkommunen
Zum Programm →
Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

DBU-Naturerbe / DBU-Förderprojekte

Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.

naturschutzumweltdbukmuforschung
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Geschützte Arten

39 Arten in Kiel, Landeshauptstadt und Umgebung

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