39 geschützte Arten in Mecklenburg-Vorpommern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Waren (Müritz), Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimaschutzförderrichtlinie für Unternehmen. Hohe Bedeutung der Ostsee-Küstenräume und Boddenlandschaften für den Artenschutz.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Waren (Müritz), Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Grünanlagensatzung gilt für öffentliche Grünanlagen außerhalb des Straßenkörpers und definiert diese als landschaftsgärtnerisch gestaltete oder naturbelassene Flächen, die der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung, der Verschönerung des Stadt- und Landschaftsbildes, der Stadthygiene, der Verbesserung des Stadtklimas sowie dem Schutz des Lebensraumes gefährdeter Tiere und Pflanzen dienen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet des Müritz-Wasser-/Abwasserzweckverbandes, zu dem auch Waren (Müritz) gehört. Sie unterscheidet zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser und legt fest, dass beim Mischverfahren beides zusammen in einer Leitung gesammelt und fortgeleitet wird. In Bebauungsplänen der Stadt Waren (Müritz) finden sich zudem Festsetzungen, dass anfallendes Oberflächenwasser auf den Grundstücken zur Versickerung zu bringen ist und Regenwasser von Dächern in Regenwassersammelanlagen zu sammeln und zur Bewässerung von Pflanzflächen zu verwenden ist.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Möglichkeit, die Herstellungspflicht für notwendige Stellplätze oder Garagen gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrages an die Stadt Waren (Müritz) abzulösen, wenn diese nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten auf dem Grundstück hergestellt werden können. Die Ablösebeträge sind in Zonen gestaffelt (Zone I: 3.250,00 €, Zone II: 2.440,00 €, Zone III: 2.130,00 €). Ein direkter Begrünungsbezug in Form einer expliziten Verwendung der Ablösebeträge für Begrünungsmaßnahmen konnte in der Satzung nicht gefunden. Allerdings gibt es in älteren Bebauungsplänen der Stadt Festsetzungen zur Gestaltung von Stellplätzen mit kleinmaßstäblicher Pflasterung und der Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern auf den Flächen zur Anpflanzung.
Satzung ansehen →Die Sondernutzungssatzung regelt die Genehmigungspflicht für die Nutzung von Grünflächen, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, wie z.B. Veranstaltungen oder das Aufstellen von Baustelleneinrichtungen. Sie enthält auch Regelungen zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt Gestaltungsprinzipien für die äußere Gestaltung von Gebäuden, Baufluchten, Dachlandschaft, Fassadenflächen, Markisen, Rollläden, Fassadenöffnungen sowie Fenster und Türen. In Bebauungsplänen der Stadt finden sich zudem konkrete Anpflanzgebote für Bäume und Sträucher zur Begrünung von Gebieten.
Satzung ansehen →Die Satzung schützt Bäume ab einem bestimmten Umfang (100 cm in 130 cm Höhe) und regelt die Genehmigungspflicht für Fällungen. Sie legt fest, dass bei Fällungen Ersatzpflanzungen vorzunehmen oder Ausgleichszahlungen an die Stadt zu leisten sind. Diese Ausgleichszahlungen sind zweckgebunden für Baumpflanzungen und Baumerhaltung sowie Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen im Satzungsgebiet zu verwenden.
Satzung ansehen →Die Stadt Waren (Müritz) kann in Sanierungsgebieten unrentierliche Kosten einer Gebäudesanierung oder Neubaumaßnahme fördern. Dies umfasst auch kleinteilige Modernisierungsmaßnahmen und ortsbildverbessernde Maßnahmen im Außenbereich des Gebäudes.
Zum Programm →Die Stadt Waren (Müritz) kann in Sanierungsgebieten unrentierliche Kosten einer Gebäudesanierung oder Neubaumaßnahme fördern. Dies umfasst auch kleinteilige Modernisierungsmaßnahmen und ortsbildverbessernde Maßnahmen im Außenbereich des Gebäudes.
Zum Programm →Träger: Landesförderinstitut MV
Zuschüsse und Darlehen für Klimaschutz- und EE-Maßnahmen in MV.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com