40 geschützte Arten in Sachsen-Anhalt. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Wernigerode, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Hohe Bedeutung der Elbtalaue. Klimaschutzkonzept Magdeburg. Halle/Saale mit Klimaschutzkonzept.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Sachsen-Anhalt und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Wernigerode, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung erklärt Gehölze im Geltungsbereich zu geschützten Landschaftsbestandteilen, um eine gesunde Umwelt zu sichern und das Ortsbild zu pflegen. Geschützt sind Bäume ab einem Stammumfang von 50 cm, mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm 50 cm oder mehr Umfang hat, sowie freiwachsende Hecken ab 3 m Höhe und 10 m Länge. Auch Ersatz- und Neupflanzungen der Stadt sind geschützt. Die Satzung regelt Ausnahmegenehmigungen für das Entfernen oder Beschädigen geschützter Gehölze und kann Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen vorschreiben. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Stadt Wernigerode und ergänzt die bestehende Sondernutzungssatzung. Sie definiert öffentliche Grünflächen und legt fest, welche Nutzungen genehmigungspflichtig sind (z.B. Aufgrabungen, Errichten baulicher Anlagen, Veranstaltungen). Die Satzung untersagt das Beschmutzen und Beschädigen öffentlicher Grünflächen und regelt die Wiederherstellungspflicht nach Beendigung einer Nutzung. Für die Benutzung können Gebühren erhoben werden, und Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Möglichkeit, die Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze durch die Zahlung eines Ablösebetrages an die Stadt Wernigerode zu ersetzen. Der Ablösebetrag bemisst sich zu maximal 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten von Parkplätzen und variiert je nach Ablösezone im Stadtgebiet. Die Satzung legt vier Zonen mit unterschiedlichen Ablösebeträgen fest (Zone 1: 4.000,00 €, Zone 2: 3.000,00 €, Zone 3: 2.500,00 €, Zone 4: 2.000,00 €). Es gibt keinen direkten Begrünungsbezug in der Satzung selbst, jedoch kann die Ablösung von Stellplätzen indirekt Flächen für Begrünungsmaßnahmen freihalten.
Satzung ansehen →Die Stadt Wernigerode fördert die bodengebundene Fassadenbegrünung an Neu- und Bestandsbauten, entweder als Direktbewuchs oder als leitbarer Bewuchs an separater Wuchskonstruktion, ab einer Fläche von 5 m². Die Fördersumme beträgt 50 % der Kosten für Pflanzmaterial und Umsetzung der Pflanzung, jedoch maximal 500,00 €. Ziel ist die Verbesserung des Stadtklimas, Hitzeschutz, ökologische Aufwertung und ästhetische Verschönerung. Die Richtlinie trat am 01.01.2024 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2024.
Zum Programm →Träger: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderung Klimaschutz, EE-Anlagen, Sanierung in ST.
Träger: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Zinsgünstige Darlehen für Modernisierung inkl. Heizungstausch.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com