39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Ascheberg (Holstein) zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Küstenland mit Wattenmeer-UNESCO-Welterbe. Lübeck-Altstadt UNESCO-Welterbe mit besonderen Anforderungen. Masterplan 100% Klimaschutz Kiel.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Ascheberg (Holstein) relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Gestaltungssatzung ist Teil des Ortsrechts der Gemeinde Ascheberg. Ein Bebauungsplan der Gemeinde Ascheberg (Bebauungsplan Nr. 25 "Marienhof Ost") enthält Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Demnach sind auf privaten Grünflächen zweireihige Hecken entlang der Grundstücksgrenze zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Abgängige Bäume sind durch gebietsheimische Laubbäume zu ersetzen.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Ascheberg erhebt Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung. Teilversiegelte Flächen können auf Antrag zu 50 % bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt werden. Dazu gehören lückenlos begrünte Dächer mit einer Aufbaustärke von mindestens 6 cm sowie Rasengittersteine und Ökopflaster, sofern ein sickerfähiger Unterbau vorhanden ist. Grundstückseigentümer können Niederschlagswasser auf ihren Grundstücken versickern, verrieseln oder in einem Wasserspeicher sammeln und verwerten, sofern die Anlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Satzung ansehen →Das Hof- und Fassadenprogramm ermöglicht die anteilige Finanzierung von Verschönerungen an privaten bestehenden Gebäuden, sonstigen baulichen Anlagen oder Freiflächen im Stadtumbaugebiet. Gefördert werden unter anderem optische Verbesserungen von öffentlich sichtbaren Gebäudefassaden, Fassaden- oder Dachbegrünungen und Entsiegelungsmaßnahmen zur Schaffung von privaten Grün- und Gartenflächen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn sich die Maßnahme im Stadtumbaugebiet befindet und keine anderweitige Fördermöglichkeit besteht.
Zum Programm →Das Förderprogramm zur Dachbegrünung in der Gemeinde Ascheberg endete am 31.12.2022. Es sollte zusätzliche finanzielle Anreize für Gebäudeeigentümer schaffen, um den Anteil begrünter Dachflächen im Gemeindegebiet zu erhöhen. Dachbegrünungen werden als wirksamer Baustein des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung angesehen, da sie die Biodiversität und das Kleinklima fördern sowie den Regenwasserrückhalt erhöhen und eine natürliche Wärmedämmung bilden.
Zum Programm →Die Gemeinde Ascheberg und der Kreis Coesfeld laden zum Projekt "Abpflastern für alle 2026" ein. Ziel ist die Entsiegelung von Flächen wie Asphalt, Beton oder Pflaster. Schulen, Kindergärten, Vereine, Unternehmen, Kommunen sowie Privatpersonen können teilnehmen und sich um einen Bauschuttcontainer bewerben. Besonders gelungene und flächenwirksame Projekte werden ausgezeichnet.
Zum Programm →Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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