39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Bordesholm relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung dient dem Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Bordesholm zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen. Sie schützt Bäume ab einem Stammumfang von 50 cm (Eiben und Stechpalmen) bzw. 100 cm (alle anderen Bäume) in 100 cm Höhe über dem Erdboden. Die Satzung verbietet das Beseitigen, Zerstören oder Beschädigen geschützter Bäume ohne Erlaubnis. Bei Zuwiderhandlung besteht die Pflicht zur Schadensbehebung oder Ersatzpflanzung. Einnahmen aus Ausgleichszahlungen sind für Baumpflanzungen, Pflanzungen heimischer Gehölze, Baumpflege oder standortverbessernde Maßnahmen zu verwenden. Nicht unter die Satzung fallen Fichten und Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie).
Satzung ansehen →Die Satzungen regeln die Beseitigung und Gebühren für Niederschlagswasser in der Gemeinde Bordesholm. Die Gemeinde Bordesholm betreibt eine selbstständige Einrichtung zur zentralen Beseitigung des Niederschlagswassers. Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung bemisst sich nach der bebauten, überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Anlage eingeleitet wird. Ökologische Maßnahmen sollen bei der Gebührenbemessung Berücksichtigung finden, und angeschlossene Flächen mit dauerhaft versickerungsfähigem Unterbau können auf Antrag berücksichtigt werden.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Die Satzung legt fest, dass bauliche Anlagen nur errichtet werden dürfen, wenn notwendige Stellplätze in ausreichender Zahl und Beschaffenheit hergestellt werden. Die Anzahl der Stellplätze kann im Einzelfall verringert werden, wenn besondere Gründe dies erfordern oder zulassen. Ein direkter Begrünungsbezug im Sinne einer Ablöse für nicht gebaute Stellplätze mit verpflichtender Begrünung konnte in den verfügbaren Informationen nicht explizit gefunden werden.
Satzung ansehen →Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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