Artenschutz-Atlas: 45 Arten · 10.953 Gemeinden · ein Atlas
Atlas·Schleswig-Holstein·Kreis Dithmarschen

Artenschutz in Burg (Dithmarschen)

39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.

39
Arten im Kreis
4.070
Einwohner
8
Tiergruppen
28
Förderprogramme
Stadt-Atlas

Pflichten & Förderungen für Burg (Dithmarschen)

Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Burg (Dithmarschen) zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.

Förderprogramm
Förderung
Stadt Burg (Dithmarschen)

Kommunales Förderprogramm zur Begrünung von Dach- und Fassadenflächen, sowie Entsiegelung von Hofflächen innerhalb eines Fördergebietes der Stadt Burg

Programm-Details ↗
Landesrecht & Behörden

Schleswig-Holstein(SH)

Küstenland mit Wattenmeer-UNESCO-Welterbe. Lübeck-Altstadt UNESCO-Welterbe mit besonderen Anforderungen. Masterplan 100% Klimaschutz Kiel.

Landesnaturschutzgesetz
Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG SH)
Gesetzestext ↗
Zuständiges Landesamt
LLUR — Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Webseite ↗
Landesbauordnung
Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH)
Artenschutz-Leitfaden
Fachinformationen zum Artenschutz im Land
Zum Leitfaden ↗
Untere Naturschutzbehörde
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde)
📞 0481 97-1393info@dithmarschen.de
Behörden-Webseite ↗
Was du tun musst

Burg (Dithmarschen): wenn du dach sanieren willst

Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.

MUSSGesetzlich
  • Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren

    § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle

  • Fledermausquartiere prüfen lassen

    § 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle

  • Untere Naturschutzbehörde kontaktieren

    § 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle

SOLLTEReihenfolge / Aufpassen
  • CEF-Maßnahmen vor Sanierungsbeginn umsetzen

    § 44 Abs. 5 BNatSchG (Funktionserhaltende Maßnahmen) · Quelle

  • BAFA-/KfW-Antrag vor Vertragsunterschrift einreichen

    BEG-Richtlinie BMWK 2024 (Antragsreihenfolge) · Quelle

DARFSTGeld / Vorteile
  • Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung

    BEG-Richtlinie BMWK · Quelle

Hinweis: Diese Aufstellung dient ausschließlich der Erstinformation und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Bauberatung. Verbindlich sind allein die jeweils geltenden Gesetzes- und Verordnungstexte sowie die Auslegung durch die zuständigen Behörden. Vor wichtigen Entscheidungen den aktuellen Stand bei der jeweiligen Stelle (Bauamt, Untere Naturschutzbehörde, BAFA, KfW) prüfen oder einen Fachberater hinzuziehen.
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🌿 Begrünung & Klima

Klima, Pflichten und Förderung in Burg (Dithmarschen)

Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Burg (Dithmarschen) relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.

Klima-Indikatoren

Hitzeinsel-Intensität
2.0/ 10
Gering

Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.

Starkregen-Risiko
Mittel

Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.

Bauliche Pflichten

Kommunale Satzungen

versickerung

Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die leitungsgebundene Abwasserbeseitigung der Gemeinde Averlak (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung) und Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die zentrale Niederschlagswasser

Versickerung

Die Gemeinde Burg ist an die zentrale Abwasserkanalisation angeschlossen, die als Trennkanalisation für Schmutz- und Niederschlagswasser konzipiert ist. Die Satzungen legen die Beitrags- und Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigung fest und definieren die Berechnungsgrundlagen. Grundstückseigentümer können unter bestimmten Umständen zur dezentralen Beseitigung des Niederschlagswassers verpflichtet werden, wenn ein Anschluss an die zentrale Kanalisation nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.

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stellplatz

Satzung über die Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze und über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Stellplätze der Stadt Burg mit ihren Ortsteilen Blumenthal, Gütter, Madel und Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau (Stellplatz- und Ablösesatzung)

Die Satzung legt fest, wann und in welchem Umfang Stellplätze bei Bauvorhaben herzustellen sind und unter welchen Voraussetzungen eine Ablösung der Stellplatzpflicht durch Zahlung eines Ausgleichsbetrags möglich ist.

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baumschutz

Satzung der Stadt Burg zum Schutz von Bäumen im Gebiet der Stadt Burg (Baumschutzsatzung in der Fassung der 1. Änderungssatzung). Eine 2. Änderung der Baumschutzsatzung wurde am 23. April 2026 beschlossen, um den Schutz vorhandener Bäume über die Errichtung von Solaranlagen zu stellen.

Baumschutz

Die Satzung verbietet das Entfernen, Zerstören, Schädigung oder wesentliche Verändern geschützter Bäume. Geschützt sind Laubbäume mit einem Stammumfang von 60 cm und mehr (gemessen in 100 cm Höhe), vorhandene Alleen und Ersatzanpflanzungen. Schädigungen des Wurzelbereiches, z.B. durch wasserundurchlässige Decken, sind ebenfalls verboten. Eine Erlaubnis für Maßnahmen an geschützten Bäumen muss mindestens einen Monat vorher schriftlich bei der Stadt Burg beantragt werden.

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gestaltung

Gestaltungssatzung "Innenstadt Burg"

Begrünung

Die Satzung dient der Erhaltung und Weiterentwicklung der Eigentümlichkeit und Eigenart der Altstadt. Sie enthält Regelungen zu Gebäudestellung, Gliederung und Höhe der Gebäude, Fassadengestaltung, Fenster, Hauseingangstüren, Schaufenster, Dachgestaltung und Werbeanlagen.

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gruenflaeche

SATZUNG der Stadt Burg über die Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Gebiet der Stadt Burg - Grünflächensatzung -

Die Satzung definiert öffentliche Grünflächen und legt fest, wie diese zu benutzen sind. Sie enthält Verbote (z.B. Verunreinigung durch Abfälle, Zelten, Aufstellen von Tierfallen, Befahren mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung, Feuer außerhalb zugelassener Behältnisse) und Pflichten (z.B. Beseitigung von Hundekot, Leinenzwang für Hunde). Für bestimmte Nutzungen ist eine Genehmigung der Stadt Burg erforderlich.

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Förderprogramme (23)

Speziell in Burg (Dithmarschen)

Kommunale Programme · 5
Förderung nach Antrag

Kommunales Förderprogramm zur Begrünung von Dach- und Fassadenflächen, sowie Entsiegelung von Hofflächen innerhalb eines Fördergebietes der Stadt Burg

Das Förderprogramm bezuschusst Rank- und Kletterpflanzen an Fassaden (inkl. Klettergerüste und Rankhilfen), Dachbegrünungen (Pflanzen mit Substratschichten ab 12 cm inkl. Schutzvlies, Filtermatte und Drainschicht) und dauerhafte Entsiegelungsmaßnahmen befestigter Flächen mit gärtnerischer Gestaltung. Zusätzlich ist der Bau von Sickerschächten und Zisternen förderbar. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer im Fördergebiet (entspricht dem der Städtebauförderung).

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Förderung nach Antrag

Kommunales Förderprogramm zur Begrünung von Dach- und Fassadenflächen, sowie Entsiegelung von Hofflächen innerhalb eines Fördergebietes der Stadt Burg

Das Förderprogramm bezuschusst Rank- und Kletterpflanzen an Fassaden (inkl. Klettergerüste und Rankhilfen), Dachbegrünungen (Pflanzen mit Substratschichten ab 12 cm inkl. Schutzvlies, Filtermatte und Drainschicht) und dauerhafte Entsiegelungsmaßnahmen befestigter Flächen mit gärtnerischer Gestaltung. Zusätzlich ist der Bau von Sickerschächten und Zisternen förderbar. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer im Fördergebiet (entspricht dem der Städtebauförderung).

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Förderung nach Antrag

Kommunales Förderprogramm zur Begrünung von Dach- und Fassadenflächen, sowie Entsiegelung von Hofflächen innerhalb eines Fördergebietes der Stadt Burg

Gefördert werden dauerhafte Entsiegelungsmaßnahmen befestigter Flächen mit anschließender gärtnerischer Gestaltung mit standortgerechten Hölzern und Stauden. Zusätzlich ist der Bau von Sickerschächten und Zisternen förderbar. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer im Fördergebiet.

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Förderung nach Antrag

Kommunales Förderprogramm zur Begrünung von Dach- und Fassadenflächen, sowie Entsiegelung von Hofflächen innerhalb eines Fördergebietes der Stadt Burg

Gefördert werden dauerhafte Entsiegelungsmaßnahmen befestigter Flächen mit anschließender gärtnerischer Gestaltung mit standortgerechten Hölzern und Stauden. Zusätzlich ist der Bau von Sickerschächten und Zisternen förderbar. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer im Fördergebiet.

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Förderung nach Antrag

Kommunales Förderprogramm zur Begrünung von Dach- und Fassadenflächen, sowie Entsiegelung von Hofflächen innerhalb eines Fördergebietes der Stadt Burg

Im Rahmen des Förderprogramms zur Gebäudebegrünung ist zusätzlich der Bau von Sickerschächten und Zisternen förderbar.

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Land Schleswig-Holstein

Förderbanken & Landesprogramme · 3
Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

IB.SH — SH-Energieprogramm

Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein

Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.

sanierungenergiesh
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

IB.SH Klimadarlehen

Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein

Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.

Wärmepumpe
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen

Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.

foerderdatenbank
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Bundesweit verfügbar

KfW · BAFA · Bundes-Programme · 15
bis 270.000 €✓ Verifiziert

KfW 300 — Wohneigentum für Familien

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.

neubaufamilienwohneigentumqngkfw
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bis 150.000 €✓ Verifiziert

KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.

neubauwohngebaeudeklimafreundlichqngkfw
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bis 150.000 €✓ Verifiziert

KfW 261 — Wohngebäude (Effizienzhaus-Sanierung)

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.

sanierungeffizienzhauskfwkredittilgungszuschuss
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bis 100.000 €✓ Verifiziert

KfW 308 — Jung kauft Alt

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.

bestandfamiliensanierungkfwkredit
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bis 100.000 €✓ Verifiziert

KfW 358/359 — Genossenschaftliches Wohnen

Träger: KfW

Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.

genossenschaftwohneigentumkfwkredit
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bis 50.000 €✓ Verifiziert

KfW 159 — Altersgerecht Umbauen

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.

barrierefreiheitsanierungeinbruchschutzkfwkredit
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bis 21.000 €✓ Verifiziert

KfW 458 — BEG Heizungsförderung

Träger: KfW

Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.

Wärmepumpe
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

BEG EM — Bundesförderung effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen)

Träger: BAFA / KfW

Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.

sanierungheizungDämmungdachbegruenungfassadenbegruenung
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.

photovoltaikSolarspeicherkfwkredit
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

EEG-Einspeisevergütung

Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber

Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.

photovoltaikeinspeisungeegvergütung
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

BEG EM — Dach- und Fassadenbegrünung als Hülle

Träger: BAFA

Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.

dachbegruenungfassadenbegruenungsommerlicher-waermeschutzbafazuschuss
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

BEG WG — Wohngebäude Klimafreundlich (Niedrige Treibhausgasemissionen)

Träger: KfW

Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.

neubauqngnachhaltigkeitdachbegruenung
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

Bundesprogramm Biologische Vielfalt (BPBV)

Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.

Biodiversitätartenschutzbundkommunenverbaende
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

Förderprogramm „Stadtnatur" — Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Träger: BMUV / BfN

Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.

stadtnaturBiodiversitätKlimaanpassungdachbegruenungkommunen
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

DBU-Naturerbe / DBU-Förderprojekte

Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.

naturschutzumweltdbukmuforschung
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Geschützte Arten

39 Arten in Burg (Dithmarschen) und Umgebung

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