39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Burg (Dithmarschen) zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Küstenland mit Wattenmeer-UNESCO-Welterbe. Lübeck-Altstadt UNESCO-Welterbe mit besonderen Anforderungen. Masterplan 100% Klimaschutz Kiel.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Burg (Dithmarschen) relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Gemeinde Burg ist an die zentrale Abwasserkanalisation angeschlossen, die als Trennkanalisation für Schmutz- und Niederschlagswasser konzipiert ist. Die Satzungen legen die Beitrags- und Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigung fest und definieren die Berechnungsgrundlagen. Grundstückseigentümer können unter bestimmten Umständen zur dezentralen Beseitigung des Niederschlagswassers verpflichtet werden, wenn ein Anschluss an die zentrale Kanalisation nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Satzung ansehen →Die Satzung legt fest, wann und in welchem Umfang Stellplätze bei Bauvorhaben herzustellen sind und unter welchen Voraussetzungen eine Ablösung der Stellplatzpflicht durch Zahlung eines Ausgleichsbetrags möglich ist.
Satzung ansehen →Die Satzung verbietet das Entfernen, Zerstören, Schädigung oder wesentliche Verändern geschützter Bäume. Geschützt sind Laubbäume mit einem Stammumfang von 60 cm und mehr (gemessen in 100 cm Höhe), vorhandene Alleen und Ersatzanpflanzungen. Schädigungen des Wurzelbereiches, z.B. durch wasserundurchlässige Decken, sind ebenfalls verboten. Eine Erlaubnis für Maßnahmen an geschützten Bäumen muss mindestens einen Monat vorher schriftlich bei der Stadt Burg beantragt werden.
Satzung ansehen →Die Satzung dient der Erhaltung und Weiterentwicklung der Eigentümlichkeit und Eigenart der Altstadt. Sie enthält Regelungen zu Gebäudestellung, Gliederung und Höhe der Gebäude, Fassadengestaltung, Fenster, Hauseingangstüren, Schaufenster, Dachgestaltung und Werbeanlagen.
Satzung ansehen →Die Satzung definiert öffentliche Grünflächen und legt fest, wie diese zu benutzen sind. Sie enthält Verbote (z.B. Verunreinigung durch Abfälle, Zelten, Aufstellen von Tierfallen, Befahren mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung, Feuer außerhalb zugelassener Behältnisse) und Pflichten (z.B. Beseitigung von Hundekot, Leinenzwang für Hunde). Für bestimmte Nutzungen ist eine Genehmigung der Stadt Burg erforderlich.
Satzung ansehen →Das Förderprogramm bezuschusst Rank- und Kletterpflanzen an Fassaden (inkl. Klettergerüste und Rankhilfen), Dachbegrünungen (Pflanzen mit Substratschichten ab 12 cm inkl. Schutzvlies, Filtermatte und Drainschicht) und dauerhafte Entsiegelungsmaßnahmen befestigter Flächen mit gärtnerischer Gestaltung. Zusätzlich ist der Bau von Sickerschächten und Zisternen förderbar. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer im Fördergebiet (entspricht dem der Städtebauförderung).
Zum Programm →Das Förderprogramm bezuschusst Rank- und Kletterpflanzen an Fassaden (inkl. Klettergerüste und Rankhilfen), Dachbegrünungen (Pflanzen mit Substratschichten ab 12 cm inkl. Schutzvlies, Filtermatte und Drainschicht) und dauerhafte Entsiegelungsmaßnahmen befestigter Flächen mit gärtnerischer Gestaltung. Zusätzlich ist der Bau von Sickerschächten und Zisternen förderbar. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer im Fördergebiet (entspricht dem der Städtebauförderung).
Zum Programm →Gefördert werden dauerhafte Entsiegelungsmaßnahmen befestigter Flächen mit anschließender gärtnerischer Gestaltung mit standortgerechten Hölzern und Stauden. Zusätzlich ist der Bau von Sickerschächten und Zisternen förderbar. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer im Fördergebiet.
Zum Programm →Gefördert werden dauerhafte Entsiegelungsmaßnahmen befestigter Flächen mit anschließender gärtnerischer Gestaltung mit standortgerechten Hölzern und Stauden. Zusätzlich ist der Bau von Sickerschächten und Zisternen förderbar. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer im Fördergebiet.
Zum Programm →Im Rahmen des Förderprogramms zur Gebäudebegrünung ist zusätzlich der Bau von Sickerschächten und Zisternen förderbar.
Zum Programm →Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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