39 geschützte Arten in Brandenburg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Cottbus/Chóśebuz, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Hoher Anteil Schutzgebiete (Naturparks, Biosphärenreservate). Welterbe Sanssouci/Babelsberg in Potsdam mit besonderen Pufferzonen-Anforderungen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Brandenburg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Cottbus/Chóśebuz, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Baumschutzsatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz regelt den Schutz von Bäumen im Stadtgebiet, insbesondere in bebauten Ortsteilen und in Bebauungsplangebieten. Sie definiert, welche Bäume geschützt sind und welche Handlungen an ihnen verboten sind. Ziel ist der Erhalt und die Entwicklung des Baumbestandes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Gestaltung des Stadtbildes.
Satzung ansehen →Die Gestaltungssatzung für die Altstadt von Cottbus/Chóśebuz zielt darauf ab, den städtebaulichen Charakter und das Stadtbild zu erhalten und weiterzuentwickeln. Sie enthält Regelungen zur äußeren Gestaltung von Gebäuden und privaten Außenanlagen, wobei ein besonderer Fokus auf die Begrenzung der Versiegelung und die Möglichkeit von Fassaden- und Dachbegrünungen gelegt wird.
Satzung ansehen →Diese Satzung legt die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für den Eigenbetrieb Grün- und Parkanlagen der Stadt Cottbus/Chóśebuz fest. Sie definiert den Aufgabenbereich des Eigenbetriebes, der sich um die Pflege und Entwicklung der städtischen Grünflächen und Parkanlagen kümmert.
Satzung ansehen →Die Niederschlagswassersatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz regelt die Beseitigung von Niederschlagswasser und den Anschluss an die öffentlichen Beseitigungseinrichtungen. Sie fördert die Versickerung von Niederschlagswasser auf privaten Grundstücken, um das Konzept der "Schwammstadt" umzusetzen und damit einen Beitrag zur Klimaanpassung und Grundwasserstabilisierung zu leisten.
Satzung ansehen →Die Stellplatzablösesatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz ermöglicht es Bauherren, die Verpflichtung zur Schaffung von notwendigen Stellplätzen durch eine Ausgleichszahlung an die Stadt zu ersetzen. Dies ist in Fällen vorgesehen, in denen die Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück selbst nicht realisierbar oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Satzung ansehen →Die Sparkasse Spree-Neiße pflanzt gemeinsam mit der Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH 1.500 junge Bäume in einem Waldgebiet im Cottbuser Süden. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz wählte die Waldfläche für das Wiederaufforstungsprojekt aus und legte Wert auf die Auswahl der Baumarten unter dem Stichwort Biodiversität. Die Sparkasse unterstützt das Projekt finanziell und organisatorisch.
Zum Programm →Träger: ILB Investitionsbank Brandenburg
Zinsgünstige Darlehen für Energieeffizienz und EE-Anlagen in Brandenburg.
Träger: NaturSchutzFonds Brandenburg
Stiftungsmittel für Naturschutzprojekte in Brandenburg.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com