39 geschützte Arten in Brandenburg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Potsdam, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs-Festsetzungen mit besonderen Vorgaben in Welterbe-Zonen, Pufferzone Sanssouci.
Hoher Anteil Schutzgebiete (Naturparks, Biosphärenreservate). Welterbe Sanssouci/Babelsberg in Potsdam mit besonderen Pufferzonen-Anforderungen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Brandenburg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Potsdam, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Diese Gestaltungssatzung zielt darauf ab, die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten der Berliner Vorstadt zu schützen und zu erhalten. Sie legt fest, wie bauliche Anlagen und Freiflächen gestaltet werden müssen, um das charakteristische Stadtbild zu bewahren.
Satzung ansehen →Die Grünflächensatzung legt fest, wie öffentliche Grünflächen in Potsdam genutzt werden dürfen. Sie regelt genehmigungspflichtige Nutzungen, wie Aufgrabungen, das Errichten baulicher Anlagen oder das Durchführen von Veranstaltungen, und die Pflichten der Benutzer zur Wiederherstellung der Grünflächen.
Satzung ansehen →Die Potsdamer Baumschutzverordnung dient dem Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet. Sie definiert, welche Bäume geschützt sind und welche Maßnahmen an diesen Bäumen einer Genehmigung bedürfen. Ziel ist es, Tiere, die Ökologie des Baumes und seiner Umgebung sowie das Stadt- und Landschaftsbild zu schützen.
Satzung ansehen →Diese Gestaltungssatzung soll die städtebaulichen und stadtgestalterischen Ziele im historischen Kern von Babelsberg Nord sichern. Sie knüpft an die bereits seit 1999 geltenden gestalterischen Sanierungsziele an.
Satzung ansehen →Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt mit diesem Förderprogramm Bürgerinnen und Bürger bei Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Dach- und Fassadenbegrünungen, um die Stadt widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Die Fördermittel sind unkompliziert zu beantragen und sollen Anreize für klimafreundliches Handeln schaffen.
Zum Programm →Dieses Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie die Entsiegelung von Flächen, um die Versickerung von Regenwasser zu verbessern und Hitzeinseln zu reduzieren. Es soll Bürgerinnen und Bürger motivieren, sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen.
Zum Programm →Das Programm "Stadtgrün erhalten" fördert Maßnahmen zum Schutz und zur Erweiterung des Baumbestandes in Potsdam. Es richtet sich an Grundstückseigentümer und unterstützt Neupflanzungen sowie die Pflege bestehender Bäume. Die Stadt Potsdam hat sich zudem das Ziel gesetzt, 1000 neue Stadtbäume bis 2024 zu pflanzen.
Zum Programm →Träger: ILB Investitionsbank Brandenburg
Zinsgünstige Darlehen für Energieeffizienz und EE-Anlagen in Brandenburg.
Träger: NaturSchutzFonds Brandenburg
Stiftungsmittel für Naturschutzprojekte in Brandenburg.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com