40 geschützte Arten in Sachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Freiberg, Stadt, Universitätsstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Kulturhauptstadt Europas 2025 Chemnitz. Sächsische Schweiz als Naturschutz-Hotspot. Klimaschutzprogramm Sachsen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Sachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Freiberg, Stadt, Universitätsstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Diese Gestaltungssatzung bezieht sich auf die Altstadt und ausgewählte Bereiche Freibergs und legt allgemeine Gestaltungsvorgaben für bauliche und sonstige Anlagen fest. Obwohl sie keine explizite "Begrünungspflicht" im Sinne einer Begrünungssatzung anderer Städte enthält, können die Gestaltungsvorgaben indirekt Auswirkungen auf die Begrünung haben. Eine spezifische Begrünungssatzung, die Dach- oder Fassadenbegrünungen vorschreibt, konnte nicht gefunden werden.
Satzung ansehen →Die Satzung dient dem Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken im gesamten Stadtgebiet von Freiberg. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen Gehölze beseitigt oder beschädigt werden dürfen und legt fest, dass bei Verstößen Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen verlangt werden können. Die Satzung enthält auch Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Bestimmte Bäume und Gehölze, wie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken und Baumweiden mit einem Stammumfang von bis zu 1 Meter, sind auf bebauten Grundstücken und Gemeinschaftsflächen in Kleingartenanlagen nicht durch die Satzung geschützt.
Satzung ansehen →Diese Benutzungsordnung regelt die Nutzung aller öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen der Stadt Freiberg. Sie legt fest, dass diese Anlagen der Erholung, Freizeitgestaltung und kulturgeschichtlichen Bereicherung dienen und wesentlich zur Stadtgestaltung, zur Begünstigung des Stadtklimas sowie des Biotop- und Artenschutzes beitragen. Die Satzung enthält Verbote, wie das Beschädigen von Sträuchern und Bäumen oder das Füttern von Tieren.
Satzung ansehen →Träger: Sächsische Aufbaubank
Zuschüsse für Photovoltaik, Speicher, Heizung in Sachsen.
Träger: SMEKUL Sachsen
Förderung für Naturschutz, Dachbegrünung, Klimaanpassung in Sachsen.
Träger: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Zinsgünstige Darlehen für energetische Modernisierung. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com