40 geschützte Arten in Sachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Leipzig, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Festsetzungen zu Dachbegrünung in B-Plänen Standard.
Kulturhauptstadt Europas 2025 Chemnitz. Sächsische Schweiz als Naturschutz-Hotspot. Klimaschutzprogramm Sachsen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Sachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Leipzig, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Begrünungssatzung, in Kraft getreten am 17. März 2024, ist rechtlich bindend für Bauvorhaben im gesamten Leipziger Stadtgebiet. Sie schreibt vor, dass Grundstücke und Gebäude ausreichend begrünt und bepflanzt werden müssen. Schottergärten sind damit nicht mehr zulässig. Die Satzung enthält Vorgaben zur Begrünung von Flachdächern, Fassaden, Freiflächen und Stellplätzen. Beispielsweise muss pro 150 Quadratmeter Freifläche mindestens ein standortgerechter Laubbaum gepflanzt werden und Stellplätze müssen mindestens zu 30 Prozent begrünt und wasserdurchlässig sein. Verstöße können mit bis zu 200.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Satzung ansehen →Die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig schützt Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 30 cm (gemessen in 1,3 m Höhe), Obstbäume ab einem Stammumfang von 100 cm, Laub- und Nadelholz-Sträucher ab 4,0 Meter Höhe, Laub- und Nadelholz-Hecken ab 1,0 Meter Höhe sowie Klettergehölze ab 3,0 Meter Höhe. Auch alle Straßenbäume, Bäume in Parks und Grünanlagen sowie Ersatzpflanzungen sind unabhängig vom Stammumfang geschützt. Eingriffe in geschützte Gehölze sind genehmigungspflichtig. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro geahndet werden.
Satzung ansehen →Das Förderprogramm unterstützt Vorhaben zur Umsetzung naturbasierter Lösungen zur Klimaanpassung im urbanen Raum. Es bezuschusst Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Entsiegelung mit zugehöriger ökologischer Aufwertung. Die Förderung setzt sich aus einem Basiszuschuss und optionalen Boni zusammen. Es gibt spezifische Förderhöhen für Dach-, Fassadenbegrünung und Entsiegelung. Anträge können jederzeit gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
Zum Programm →Das Programm fördert die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion mit anschließender Begrünung (vollflächige Entsiegelung) oder die Sicherstellung einer weniger intensiven Flächennutzung durch Einbau durchlässiger und begrünbarer Flächenbefestigungen (Teilentsiegelung). Die Stadt Leipzig beteiligt sich auch am bundesweiten Wettbewerb "Abpflastern", um Bürger zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen zu motivieren.
Zum Programm →Das Förderprogramm unterstützt Vorhaben zur Umsetzung naturbasierter Lösungen zur Klimaanpassung im urbanen Raum. Es bezuschusst Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Entsiegelung mit zugehöriger ökologischer Aufwertung. Die Förderung setzt sich aus einem Basiszuschuss und optionalen Boni zusammen. Es gibt spezifische Förderhöhen für Dach-, Fassadenbegrünung und Entsiegelung. Anträge können jederzeit gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
Zum Programm →Träger: kommune
Modulartige Gründach-Förderung seit 2020. Basis 50% (max 60.000€) + Boni: Intensiv 80€/m² (max 40k), Solar-Gründach 60€/m² (max 20k), Biodiversitätsgründach 60€/m² (max 20k). Max 100.000€/Vorhaben, max 90% der Kosten.
Träger: Sächsische Aufbaubank
Zuschüsse für Photovoltaik, Speicher, Heizung in Sachsen.
Träger: SMEKUL Sachsen
Förderung für Naturschutz, Dachbegrünung, Klimaanpassung in Sachsen.
Träger: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Zinsgünstige Darlehen für energetische Modernisierung. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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