40 geschützte Arten in Sachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Görlitz, Stadt, Hochschulstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Kulturhauptstadt Europas 2025 Chemnitz. Sächsische Schweiz als Naturschutz-Hotspot. Klimaschutzprogramm Sachsen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Sachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Görlitz, Stadt, Hochschulstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Baumschutzsatzung der Stadt Görlitz schützt Bäume auf dem gesamten Stadtgebiet. Eine Neufassung der Satzung trat am 17. August 2022 in Kraft. Wesentliche Änderungen sind, dass nun auch Bäume auf selbstgenutzten Privatgrundstücken unter Schutz stehen und Ausnahmen für bestimmte Baumarten wie Birken, Weiden, Pappeln, Obst- und Nadelgehölze entfallen sind. Es wird nicht mehr zwischen Baumbestand auf bebauten und unbebauten Grundstücken unterschieden. Ausgenommen bleiben Kleingartenanlagen. Die Satzung schützt unter anderem Laubgehölze ab 80 cm Stammumfang, Nadelgehölze ab 125 cm Stammumfang und Obst- und Nussbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe. Für Alleen und Baumreihen gilt ein Schutz ab 20 cm Stammumfang. Das Verfahren zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist grundsätzlich kostenfrei.
Satzung ansehen →Die Grünanlagensatzung regelt die Benutzung der von der Stadt Görlitz angelegten und unterhaltenen öffentlichen Grünflächen. Dazu gehören Park- und Anlagenflächen, Schmuckplätze, Spielplätze, Freizeitsportanlagen, Liegewiesen sowie waldähnliche und naturnahe Flächen. Die Satzung legt fest, welche Nutzungen erlaubt und welche untersagt sind, um die Erholung der Bevölkerung, die Ruhe der Anlieger und den Schutz der Anlagen zu gewährleisten. Sie enthält Bestimmungen zum Betreten von Pflanzflächen, zum Fahren mit Fahrzeugen, zum Grillen (mit Einschränkungen), zum Mitführen von Hunden und zur Reinhaltung der Anlagen.
Satzung ansehen →Die Abwassersatzung der Stadt Görlitz regelt die öffentliche Abwasserbeseitigung, wozu auch das Niederschlagswasser zählt. Sie definiert Abwasser als Schmutzwasser und gesammeltes Niederschlagswasser von bebauten oder künstlich befestigten Flächen. Die Stadt Görlitz ist Aufgabenträgerin der öffentlichen Abwasserbeseitigung, die von der Stadtwerke Görlitz AG betrieben wird. Die Satzung enthält Bestimmungen zum Anschlusszwang an die öffentlichen Abwasseranlagen und zur Genehmigungspflicht für die Errichtung oder Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Kosten für Niederschlagswasser richten sich nach der versiegelten Fläche des Grundstücks.
Satzung ansehen →Die Stellplatzablösesatzung regelt die Ablösung von nicht herstellbaren Stellplätzen in der Stadt Görlitz durch Zahlung eines Geldbetrages. Das Stadtgebiet ist in vier Zonen unterteilt, die die Höhe des Geldbetrages beeinflussen. Obwohl die Satzung primär die Ablösung regelt, kann die Notwendigkeit der Ablösung oder die Schaffung von Stellplätzen mit wasserdurchlässigem Belag (wie Rasenpflaster oder Schotterrasen) in Bebauungsplänen einen indirekten Bezug zur Begrünung und Entsiegelung herstellen.
Satzung ansehen →Träger: Sächsische Aufbaubank
Zuschüsse für Photovoltaik, Speicher, Heizung in Sachsen.
Träger: SMEKUL Sachsen
Förderung für Naturschutz, Dachbegrünung, Klimaanpassung in Sachsen.
Träger: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Zinsgünstige Darlehen für energetische Modernisierung. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com