39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Kaltenkirchen, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Küstenland mit Wattenmeer-UNESCO-Welterbe. Lübeck-Altstadt UNESCO-Welterbe mit besonderen Anforderungen. Masterplan 100% Klimaschutz Kiel.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Kaltenkirchen, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigung in der Stadt Kaltenkirchen, die sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser umfasst. Seit dem 01.01.2024 wurde eine getrennte Niederschlagswassergebühr eingeführt. Das Niederschlagswasser darf zum Zwecke der Gartenbewässerung in eine Niederschlagswasserspeicheranlage geleitet werden, wenn eine Befreiung vom Wasseranschluss- und Benutzungszwang vorliegt. Bei Neuanlage oder nicht geringfügiger Veränderung von Anlagen für Niederschlagswasser ist eine Versickerung vor Ort zu planen.
Satzung ansehen →Geschützt sind alle Bäume mit einem Stammumfang von 100 cm und mehr, gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden. Die Satzung verbietet unter anderem das Beseitigen, Beschädigen oder Zerstören geschützter Bäume sowie die Versiegelung des Wurzelbereichs mit wasserundurchlässigen Decken. Ausnahmen und Ordnungswidrigkeiten sind ebenfalls geregelt.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Herstellung von notwendigen Stellplätzen und Garagen. Ein direkter Begrünungsbezug im Sinne einer Ablöse für nicht realisierte Begrünung konnte in den gefundenen Snippets nicht explizit festgestellt werden. Allerdings wird in Bebauungsplänen die wasserdurchlässige Befestigung von Stellplätzen und Zufahrten gefordert.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen, Schulhöfe, Spiel- und Bolzplätze der Stadt Kaltenkirchen. Sie definiert Grünanlagen als von der Stadt angelegte und unterhaltene Flächen, die der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung dienen. Die Satzung enthält Vorschriften zur ordnungsgemäßen Benutzung, zum Verbot von Beschädigungen und Verunreinigungen sowie zu Ordnungswidrigkeiten.
Satzung ansehen →Die Stadt Kaltenkirchen fördert aus umweltpolitischen und ökologischen Gründen die Ausstattung von Gebäuden mit Regenwasserauffanganlagen, um den Verbrauch an Trinkwasser zu vermindern. Förderungsfähig sind bauliche und technische Maßnahmen wie der Bau oder die Installation eines Speichers (Mindestfassungsvermögen 500 Liter) und eines vom Trinkwassersystem getrennten Leitungssystems.
Zum Programm →Die Stadt Kaltenkirchen beteiligt sich jährlich am bundesweiten "Einheitsbuddeln", einer Baumpflanzaktion zum Tag der Deutschen Einheit. Dabei werden junge Bäume auf wiederaufgeforsteten Waldflächen gepflanzt, wobei auf insektenfreundliche und teilweise essbare Baumarten geachtet wird. Es gibt auch eine jährliche Pflanzaktion mit Baumpatenschaften im Geburten- und Patenwald. Zudem gibt es ein Baumpflanzprojekt mit der Grundschule am Lakweg, bei dem Schüler Bäume pflanzen und pflegen.
Zum Programm →Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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