39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Kellinghusen, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Küstenland mit Wattenmeer-UNESCO-Welterbe. Lübeck-Altstadt UNESCO-Welterbe mit besonderen Anforderungen. Masterplan 100% Klimaschutz Kiel.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Kellinghusen, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Möglichkeit der Sondernutzung öffentlicher Grünflächen deutet auf eine implizite Regelung zur Nutzung dieser Flächen hin.
Satzung ansehen →Im Flächennutzungsplan der Stadt Kellinghusen sind "Grünflächen" und "naturbelassene Grünflächen" dargestellt, was die Bedeutung dieser Flächen für die Kommune zeigt.
Satzung ansehen →Im Ortsrecht des Amtes Kellinghusen ist eine "Stellplatzsatzung" gelistet. Ohne Einsicht in diese Satzung kann der Begrünungsbezug nicht beurteilt werden.
Satzung ansehen →Der Bebauungsplan Nr. 29 erwähnt "Bäume, zu erhalten" als Planzeichen.
Satzung ansehen →Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 "Brauerstraße 15-17" begrüßt die Begrünung der flach ausgeführten Dachteile, soweit sie nicht für technische Aufbauten oder Dachterrassen benötigt werden.
Satzung ansehen →Im Bebauungsplan Nr. 61 sind Gründächer mit lebenden Pflanzen für das Hauptgebäude, Garagen, überdachte Stellplätze (Carports) und weitere Nebenanlagen zulässig. Zudem sind im Straßenraum der neuen Planstraßen Pflanzinseln mit großkronigen Laubbäumen anzulegen.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung. Sie legt fest, dass die Stadt die unschädliche Beseitigung des Abwassers (Schmutz- und Niederschlagswasser) als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird nach der tatsächlich in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangten Schmutzwassermenge berechnet. Auch Niederschlagswasser, das in einem Wasserspeicher gesammelt und auf dem Grundstück verbraucht wird, wird bei der Berechnung berücksichtigt.
Satzung ansehen →Im Bebauungsplan Nr. 61 wird festgesetzt, dass in den Allgemeinen Wohngebieten 1 und 2 (WA 1 und 2) je 400 m2 Grundstücksfläche mindestens ein heimischer Laubbaum oder Obstbaum alter Kultursorte mit einem Stammumfang von mind. 20 cm zu pflanzen ist. Des Weiteren sind auf festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen freiwachsende heimische Gehölze als geschlossener Gehölzriegel zu pflanzen.
Satzung ansehen →Das Projekt "Mobile Bäume" wurde von der Mathias-Tantau-Stiftung gestiftet und von der Jugendfeuerwehr umgesetzt. Es handelt sich um Gehölze und Stauden in großen Pflanzkästen, die flexibel in der Stadt aufgestellt werden, um Grünflächen zu schaffen, das Stadtklima zu verbessern, die Luftverschmutzung zu reduzieren und die Biodiversität zu fördern.
Zum Programm →Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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