39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Leck relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Erhebung von Abwassergebühren, wobei die Abwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen wird, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Änderungen der überbauten und befestigten Flächen unaufgefordert mitzuteilen. Die Gemeinde Leck hat zwei getrennte Kanalnetze, eines davon für Niederschlagswasser, das in Regenrückhaltebecken gepuffert und in Gewässer geleitet wird.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze bei der Errichtung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Die Herstellungspflicht kann durch Zahlung eines Geldbetrages abgelöst werden, wenn die Herstellung von Stellplätzen nicht oder nur unter großen rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten möglich ist. Ein direkter Begrünungsbezug in Bezug auf die Verwendung der Ablösebeträge konnte in der Satzung nicht explizit gefunden werden, jedoch ist die Verwendung der Ablösebeträge gemäß 49 Absatz 3 Satz 2 LBO vorgesehen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes zur Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen, zur Sicherung von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten, zur Verbesserung der Lebensqualität und des Mikroklimas sowie zur Schaffung von Biotopverbundstrukturen. Sie legt fest, welche Bäume geschützt sind und welche Handlungen im Umgang mit diesen Bäumen genehmigungspflichtig sind. Die Gemeinde ist zudem zur Ersatzpflanzung bei Fällungen verpflichtet.
Satzung ansehen →Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, einschließlich der Anpflanzung von Bäumen und der Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen und zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Für begrünte Dächer muss die Dachneigung mindestens 150 betragen.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die allgemeine Benutzung öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde Leck. Obwohl sie nicht explizit "Grünflächensatzung" heißt, fallen öffentliche Grünanlagen unter den Begriff der öffentlichen Einrichtungen. Die Satzung enthält allgemeine Bestimmungen zur Nutzung und zum Verhalten in diesen Bereichen.
Satzung ansehen →Der Bebauungsplan schreibt vor, dass zum öffentlichen Straßenraum hin ein durchgängiger Pflanzstreifen von mindestens 2 m Breite gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu erhalten ist. Mindestens alle 10 m ist in diesem Pflanzstreifen ein Baum zu pflanzen. Zudem sind im öffentlichen Straßenraum mindestens 15 Bäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten, wobei Baumscheiben von mindestens 10 m2 Größe vorzusehen sind. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind flächig dicht mit heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind.
Satzung ansehen →Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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