39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Mölln, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Küstenland mit Wattenmeer-UNESCO-Welterbe. Lübeck-Altstadt UNESCO-Welterbe mit besonderen Anforderungen. Masterplan 100% Klimaschutz Kiel.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Mölln, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung legt allgemeine Anforderungen und spezifische Gestaltungsvorschriften für verschiedene Bereiche der Innenstadt fest. Sie behandelt unter anderem Dachformen, Fassadengestaltung, Fenster und Türen, sowie Einfriedungen. Eine direkte Begrünungspflicht ist in den vorliegenden Auszügen nicht explizit genannt, jedoch können Bebauungspläne Festsetzungen für Grünflächen und Anpflanzungen enthalten.
Satzung ansehen →Die Satzung legt die Grundlagen für die Abgabenerhebung für die Abwasserbeseitigung fest. Das Entwässerungssystem der Stadt Mölln wird als Trennsystem betrieben, wobei Regen- und Schmutzwasser getrennt entwässert werden. Die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück wird als ökonomisch und ökologisch sinnvolle Lösung betrachtet.
Satzung ansehen →Die Satzung legt fest, dass die Benutzung des Kurparks jedermann im Rahmen der Regelungen gestattet ist. Sie verbietet unter anderem, Grünanlagen oder deren Bestandteile zu beschädigen, zu verunreinigen oder zweckentfremdet zu nutzen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt den Schutz von Bäumen im gesamten Stadtgebiet. Sie verbietet unter anderem das Befestigen der Bodenfläche im Wurzelbereich mit wasserundurchlässigen Decken. Bei der Entfernung eines geschützten Baumes kann die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung von Bäumen gleicher oder standortgerechter Art auferlegt werden. Ist eine Ersatzpflanzung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich, kann diese durch eine Geldzahlung an die Stadt abgewendet werden. Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt 3.000 € je Ersatzanpflanzung.
Satzung ansehen →Die Satzung besagt, dass Stellplätze und Garagen so herzustellen sind, dass die An- und Abfahrbarkeit nicht von der Belegung anderer Stellplätze abhängt. Für Stellplätze, die nicht überbaut werden, sind wasserdurchlässige Beläge wie Schotterrasen, Rasengittersteine oder versickerungsfähige Steine zu verwenden. Ist die Herstellung von Stellplätzen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, kann die Pflicht durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt abgelöst werden.
Satzung ansehen →Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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