43 geschützte Arten in Rheinland-Pfalz. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Bellheim zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal mit besonderen Schutzanforderungen. Pfälzerwald als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Deutschlands.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Bellheim relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Gestaltungssatzung bezieht sich auf den Ortskern von Bellheim und enthält Regelungen zur Stellung der Baukörper, Fassaden, Dachformen und Einfriedungen. Sie enthält auch Vorgaben zur Begrünung, beispielsweise sind Einfriedungen aus Bepflanzungen mit verstärkendem Drahtgeflecht zulässig und Zäune mit einer Bodenfreiheit von 0,20 m als Durchlass für Kleintiere zu montieren. Im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nordost V" gibt es zudem detaillierte Festsetzungen zur Begrünung von Parkplätzen (mindestens ein Baum pro sechs Stellplätze) und zur Pflanzung standortheimischer Bäume und Sträucher auf bestimmten Flächen.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage. Die Allgemeine Entwässerungssatzung definiert Niederschlagswasser und zählt Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung (z.B. Versickerungsanlagen, Mulden, Rigolen) zu den öffentlichen Abwasseranlagen. Die Satzung legt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Abwasserbeseitigung fest, einschließlich der Behandlung von Niederschlagswasser.
Satzung ansehen →Diese Satzung legt Beiträge für Niederschlagswasser fest. Sie beinhaltet Regelungen zur Erhebung von Beiträgen für die Niederschlagswasserbeseitigung basierend auf der mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche.
Satzung ansehen →Die Ortsgemeinde Bellheim erhält im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) eine Förderung zur Reaktivierung alter Grabensysteme. Ziel ist es, die Wasserzuführung zur Förderung der Grundwasserneubildung und Sicherung des Waldbiotops zu steuern und so den Wald vor Trockenheit und Schäden zu schützen. Das Projekt bezieht sich auf die Reaktivierung alter Grabensysteme zur Waldbewässerung, um den Wald und seine Ökosysteme zu stärken, die Hochwassergefahr zu reduzieren und die Waldbrandvorsorge zu optimieren.
Zum Programm →Die Ortsgemeinde Bellheim unterstützt den Einsatz und Ausbau erneuerbarer Energien durch die Förderung kleiner, privater Solaranlagen (Balkonkraftwerke). Die Förderung wird aus Mitteln der Landesförderung KIPKI (20.000 €) finanziert und ist auf 100 € pro Haushalt begrenzt. Anträge können nach Inbetriebnahme des Solargeräts gestellt werden, jedoch spätestens sechs Monate danach. Die Förderung gilt für Geräte, die ab dem 01.05.2024 angeschafft wurden und ab dem 01.07.2024 beantragt werden können.
Zum Programm →Träger: ISB Investitions- und Strukturbank RP
Zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung in RP.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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