43 geschützte Arten in Rheinland-Pfalz. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Mainz, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs-Festsetzungen Standard.
UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal mit besonderen Schutzanforderungen. Pfälzerwald als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Deutschlands.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Mainz, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Rechtsverordnung schützt Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm. Das Entfernen, Zerstören, Schädigung oder wesentliche Verändern des Aufbaus geschützter Bäume ist verboten. Eine Genehmigung für Fällungen oder starke Rückschnitte ist erforderlich und kostenpflichtig. Zwischen dem 1. März und 30. September gilt ein generelles Fällverbot. Bei genehmigten Fällungen kann eine Kompensationsmaßnahme in Form einer Ersatzpflanzung oder Ersatzzahlung angeordnet werden.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Begrünung und Gestaltung von bebauten Grundstücken und baulichen Anlagen. Sie schreibt unter anderem vor, dass nicht überbaute Flächen vollständig zu begrünen sind. Schottergärten sind nicht zulässig. Es gibt Vorgaben zur Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen. Flachdächer ab 15 m² müssen vollständig begrünt werden. Außenwände ab einer zusammenhängenden Fläche von 20 m² sind zu begrünen.
Satzung ansehen →Förderung von freiwilligen extensiven und intensiven Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen von Gebäuden und freistehenden Mauern im Stadtgebiet Mainz. Das Programm wird von der Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz in Kooperation mit der Stadt Mainz umgesetzt. Das Förderbudget ist derzeit ausgeschöpft und es werden keine weiteren Anträge angenommen.
Zum Programm →Dieses Programm startete 2025 und richtet sich an ältere Menschen ab 65 Jahren mit geringem Einkommen in Mainz. Ziel ist es, Wohnen im Alter sicherer, komfortabler und zugleich klimafester zu machen. Es umfasst Modernisierungs- und Klimaschutzmaßnahmen im selbst genutzten Wohneigentum, einschließlich Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen oder die Pflanzung hitzeresistenter Bäume.
Zum Programm →Träger: ISB Investitions- und Strukturbank RP
Zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung in RP.
Träger: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderprogramm zur Unterstützung des Baus und der Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz durch Darlehen und Zuschüsse.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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