43 geschützte Arten in Rheinland-Pfalz. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Worms, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal mit besonderen Schutzanforderungen. Pfälzerwald als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Deutschlands.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Worms, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Diese Satzung gilt für Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes HO 39 in Worms-Hochheim. Sie schreibt vor, dass Vorgärten als Vegetationsflächen anzulegen und in gutem Pflegezustand zu halten sind. Die Nutzung als Auto-Abstellplatz oder zu Lagerzwecken ist unzulässig.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Gestaltung im Geltungsbereich "Kiautschau". Sie schreibt vor, dass Wege und Stellplätze mit wasserdurchlässigem Belag zu befestigen sind und nicht befestigte Flächen gärtnerisch zu gestalten und zu bepflanzen sind. Bei Garagen und Stellplatzüberdachungen (Carports) werden Pultdächer bis 15° Dachneigung oder Flachdächer, möglichst mit extensiver Dachbegrünung, bevorzugt.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen durch Zahlung eines Geldbetrags an die Gemeinde zu erfüllen, wenn die Herstellung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Ein Anspruch auf Ablösung besteht nicht. Die Stadt wird den Geldbetrag gemäß § 47 Abs. 5 LBauO verwenden. Es gibt keine expliziten Begrünungsbezüge in dieser Satzung, jedoch wird in einer Richtlinie zum Umgang mit der Ablöse von Stellplätzen erwähnt, dass die Nutzung der durch Entsiegelung geförderten Fläche als Parkplatz/Stellplatz ausgeschlossen ist.
Satzung ansehen →Gefördert werden freiwillige Nachrüstungen von Fassadenbegrünungen an bereits vorhandenen Gebäuden und Wänden sowie bei Neubauten, die über die bau- oder naturschutzrechtlichen Verpflichtungen hinausgehen. Für Dachbegrünungen gibt es gestaffelte Förderbeträge je nach Substrathöhe. Die Antragstellung erfolgt digital nach einer verpflichtenden persönlichen Beratung.
Zum Programm →Gefördert werden freiwillige Nachrüstungen von Fassadenbegrünungen an bereits vorhandenen Gebäuden und Wänden sowie bei Neubauten, die über die bau- oder naturschutzrechtlichen Verpflichtungen hinausgehen. Für Dachbegrünungen gibt es gestaffelte Förderbeträge je nach Substrathöhe. Die Antragstellung erfolgt digital nach einer verpflichtenden persönlichen Beratung.
Zum Programm →Gefördert werden Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung, wie das Abhängen von Flächen, das Ableiten von Regenfallrohren zur Versickerung sowie die Installation von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen). Die Förderung ist nach Art der Versickerung und des Volumens gestaffelt.
Zum Programm →Gefördert wird die Entsiegelung von privaten Flächen (Vorgärten, Höfe etc.). Zusätzlich können 20% des Rechnungsbetrags für die Lieferung und Einbringung von Mutterboden, die Verwendung von heimischen oder klimaangepassten Bäumen, Hecken, Sträuchern und Blühwiesen sowie den Abtransport von Material der Entsiegelung gefördert werden. Die Nutzung der entsiegelten Fläche als Parkplatz/Stellplatz ist ausgeschlossen.
Zum Programm →Die Entsiegelung von mindestens 2 m² Fläche wird gefördert, wobei ein begrünter Vorgarten eine Mindestanforderung darstellt. Die Verwendung von heimischen oder klimaangepassten Bäumen, Hecken, Sträuchern und Blühwiesen wird zusätzlich bezuschusst.
Zum Programm →Träger: ISB Investitions- und Strukturbank RP
Zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung in RP.
Träger: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderprogramm zur Unterstützung des Baus und der Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz durch Darlehen und Zuschüsse.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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