43 geschützte Arten in Rheinland-Pfalz. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Bornheim zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal mit besonderen Schutzanforderungen. Pfälzerwald als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Deutschlands.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Bornheim relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Erhebung von Abwassergebühren, einschließlich getrennter Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Eine Reduzierung der Gebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. bei Versickerung oder Nutzung von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) mit Überlauf in eine Rigole. Die Versickerung von Niederschlagswasser wird grundsätzlich befürwortet, erfordert aber eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Kanalisation sowie eine wasserrechtliche Erlaubnis des Rhein-Sieg-Kreises. Es gibt spezifische Vorgaben für die Versickerung in Wasserschutzzonen.
Satzung ansehen →Die Satzung legt die Höhe des Geldbetrages fest, der für die Ablösung von Stellplätzen oder Garagen gemäß § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung (LBauO) zu entrichten ist. Es werden zwei Gebiete unterschieden: Gebiet I (Ortsbereich Bornheim) mit 5.200,00 € pro Stellplatz und Gebiet II (Industrie-, Gewerbe- und Sondergebiet sowie sonstige Baugebiete, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen) mit 3.600,00 € pro Stellplatz. Ein direkter Begrünungsbezug in dieser Satzung ist nicht explizit genannt. Eine ältere Stellplatzablösesatzung der Stadt Bornheim (NRW) aus dem Jahr 1997, geändert 2019, setzt den Geldbetrag auf 12.000 € fest und begrenzt die maximal ablösbaren Stellplätze auf 2 pro Bauvorhaben. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hier um die Ortsgemeinde Bornheim in Rheinland-Pfalz handelt, nicht um die Stadt Bornheim in Nordrhein-Westfalen.
Satzung ansehen →Diese Richtlinie der Ortsgemeinde Bornheim zielt darauf ab, den fossilen Energieverbrauch zu senken. Sie fördert verschiedene Maßnahmen, darunter auch die Installation von Speicherbatterien für selbst erzeugten Strom (100 € je kWh Speicherkapazität, maximal 1.000 €). Obwohl nicht direkt auf Regenwasserspeicher bezogen, kann die Förderung von Energiesparmaßnahmen und erneuerbaren Energien indirekt zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen beitragen. Die Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren sieht eine Reduzierung der Niederschlagswassergebühren vor, wenn Regenwasser in Zisternen gesammelt und über einen Überlauf in eine Rigole eingeleitet wird.
Zum Programm →Dieses kommunale Förderprogramm unterstützt die Anpflanzung der Dauerkultur Miscanthus x giganteus (Riesen-Chinaschilf) auf Acker- und Dauerkulturflächen. Ziel ist die Starkregenvorsorge und Erosionsminderung, da Miscanthus durch seine Mulchauflage Fließwege unterbrechen, Niederschlagswasser abbremsen und den Boden stabilisieren kann.
Zum Programm →Träger: ISB Investitions- und Strukturbank RP
Zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung in RP.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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