39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Büchen relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung schützt Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 150 cm (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden). Auch mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Umfang von 50 cm aufweist. Ersatzpflanzungen sind ebenfalls unabhängig vom Stammumfang geschützt. Es ist verboten, geschützte Bäume zu beseitigen oder Handlungen vorzunehmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder wesentlichen Veränderung führen könnten. Die Satzung gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Büchen.
Satzung ansehen →Dieser Bebauungsplan schreibt vor, dass pro 400 m² Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von 12-14 cm als Hochstamm zu pflanzen ist. Mindestens 10 % der Grundstücksgröße sind als gärtnerisch gestaltete Fläche anzulegen (Rasen, Beete, Gehölzanpflanzungen), wobei Versiegelungen auf diesen Flächen nicht zulässig sind.
Satzung ansehen →Innerhalb der Mischgebiete (MI) sind ausschließlich Gründächer mit lebenden Pflanzen zulässig. Anlagen zur Solarenergienutzung sind zulässig.
Satzung ansehen →Die Gemeindevertretung der Gemeinde Büchen hat in ihrer Sitzung am 10.10.2023 eine Satzung über die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen und Abstellanlagen für Fahrräder sowie die Ablösung der Herstellungspflicht und die Höhe der Ablösebeiträge erlassen. Ein direkter Begrünungsbezug in Bezug auf die Ablösebeiträge konnte in den verfügbaren Informationen nicht explizit festgestellt werden. Allerdings enthalten Bebauungspläne wie Nr. 68 und Nr. 6 (4. Änderung) Regelungen zur Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl durch Stellplätze und Nebenanlagen, was indirekt einen Bezug zur Flächenversiegelung und damit zur Begrünung herstellt.
Satzung ansehen →Im Zuge der geplanten wohnbaulichen Nachverdichtung sieht die Gemeinde Büchen eine anteilig verpflichtende Nutzung von Anlagen zur Nutzung von solarer Energie für Dächer vor. Anderweitige Dachflächen sind mit Gründach zu versehen.
Satzung ansehen →Pro Baugrundstück ist mindestens ein großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von 12-14 cm als Hochstamm zu pflanzen. Mindestens 10 % der Grundstücksgröße sind als gärtnerisch gestaltete Fläche anzulegen (Rasen, Beete, Gehölzanpflanzungen), wobei Versiegelungen auf diesen Flächen nicht zulässig sind. Eine Fläche mit Erhaltungsgebot ist als Gehölzpflanzung aus heimischen Laubsträuchern oder -bäumen dauerhaft zu erhalten.
Satzung ansehen →Die südliche Fläche der Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Abschirmgrün" ist als südexponierte Böschung anzulegen. Die Grünfläche "Spielplatz" ist als unversiegelte Spielfläche anzulegen und dauerhaft zu erhalten, wobei Wege in wasserdurchlässiger Bauweise auszuführen sind. Artenschutzrechtliche Regelungen sind verbindlicher Bestandteil der Satzung und in der Umsetzung zu berücksichtigen.
Satzung ansehen →Die zentrale Grünfläche (Parkanlage) ist als innerörtliche Parkanlage mit Spiel- und Aufenthaltsbereichen anzulegen und zu unterhalten. Die Bepflanzung erfolgt bevorzugt mit Laubgehölzen. Versiegelungen sind nur kleinflächig zulässig. Die gleichzeitige unterirdische Nutzung zur Versickerung ist ebenfalls zulässig.
Satzung ansehen →Die Grünflächen mit Zweckbestimmung "Aktivitätsfläche" sind als unversiegelte Rasenflächen mit Bepflanzung zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Kleinräumige Befestigungen in wassergebundener Bauweise sind zulässig.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Büchen. Bei Trennsystemen darf Niederschlagswasser nur in den dafür vorgesehenen Niederschlagswasserkanal eingeleitet werden. In bestimmten Fällen ist die Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht mit Zustimmung der Wasserbehörde möglich, wenn die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 LWG erfüllt sind. Zum Nachweis der Versickerungsmöglichkeit ist eine gesonderte Prüfung der Versickerungsfähigkeit durch den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten erforderlich. In diesen Fällen ist das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern, zu verrieseln oder direkt in ein ortsnahes Gewässer einzuleiten.
Satzung ansehen →Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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