43 geschützte Arten in Rheinland-Pfalz. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Deidesheim, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal mit besonderen Schutzanforderungen. Pfälzerwald als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Deutschlands.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Deidesheim, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Deidesheim. Obwohl keine explizite "Versickerungssatzung" gefunden wurde, ist die Beseitigung von Niederschlagswasser Teil der Abwasserbeseitigung. Die Verbandsgemeinde Deidesheim weist auf ihrer Webseite auch auf die Bedeutung der Regenwasserrückhaltung hin, um die Kanalisation zu entlasten und das Grundwasser zu schonen. Sie erwähnt Dachbegrünungen als eine Möglichkeit zur Regenwasserrückhaltung. Ein "Erhebungsbogen Niederschlagswasser" ist als Formular verfügbar.
Satzung ansehen →Die Verbandsgemeinde Deidesheim weist darauf hin, dass im öffentlichen und privaten Bereich die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen kann. Eine Genehmigung ist erforderlich, die schriftlich beantragt werden muss. Voraussetzungen für eine Genehmigung können sein, dass der Baum krank ist, seine Erhaltung einen unzumutbaren Aufwand darstellt oder Gefahren für Personen oder Sachwerte ausgehen.
Satzung ansehen →Die Stadt Deidesheim hat eine Satzung zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen. Dies bedeutet, dass Bauherren, die nicht genügend Stellplätze auf ihrem Grundstück nachweisen können, stattdessen einen Geldbetrag an die Stadt zahlen können. Die Satzung selbst macht keinen expliziten Bezug zu Begrünungsmaßnahmen, jedoch können Einnahmen aus Stellplatzablösen von Kommunen auch für die Herstellung, Instandhaltung und Modernisierung von Parkanlagen sowie Investitionen in den ÖPNV und Radverkehrsförderung verwendet werden.
Satzung ansehen →Obwohl keine direkte Förderung für Regenwasserspeicher oder Versickerungsanlagen gefunden wurde, betont die Verbandsgemeinde Deidesheim die Wichtigkeit der Regenwasserrückhaltung zur Entlastung der Kanalisation und zur Grundwasserneubildung. Sie schlägt die Nutzung von Zisternen und Dachbegrünungen vor. Die KIPKI-Mittel umfassen Maßnahmen zur Klimawandelanpassung, die auch in diesem Bereich relevant sein könnten.
Zum Programm →Im Rahmen des KIPKI-Programms sind Mittel für Klimawandelanpassungsmaßnahmen vorgesehen, wozu auch Begrünungsmaßnahmen im öffentlichen Raum zur Verbesserung des Kleinklimas gehören. Es wird auch auf die Vorteile von Dachbegrünungen zur Regenwasserrückhaltung und Kleinklimaverbesserung hingewiesen.
Zum Programm →Die KIPKI-Mittel werden für verschiedene Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen eingesetzt, darunter Begrünungsmaßnahmen im öffentlichen Raum. Die Verbandsgemeinde betont die Problematik versiegelter Böden und die Vorteile der Regenwasserrückhaltung.
Zum Programm →Träger: ISB Investitions- und Strukturbank RP
Zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung in RP.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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