43 geschützte Arten in Rheinland-Pfalz. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Edenkoben, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal mit besonderen Schutzanforderungen. Pfälzerwald als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Deutschlands.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Edenkoben, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Baumschutzsatzung von Edenkoben schützt Bäume aufgrund ihrer ökologischen Funktionen wie Sauerstoffproduktion, Kohlenstoffbindung, Kühlung und Feinstaubfilterung. Sie betont auch ihre Bedeutung als Lebensraum für Tiere und für die Biodiversität sowie ihren Beitrag zur Gesundheit, Erholung und zum Stadtbild.
Satzung ansehen →Die Gestaltungssatzung legt fest, dass Fassadenbegrünung erwünscht ist, sich aber in die Grundprinzipien der Fassadengestaltung einfügen muss. Bevorzugt ist eine Teilbegrünung, und es sind standortgerechte und klimaresistente Pflanzen sowie unauffällige Rankhilfen zu verwenden.
Satzung ansehen →Die Allgemeine Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Edenkoben regelt die Pflicht zur Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Anlagen. Sie erlaubt die Nutzung von Niederschlagswasser nach Antragstellung und kann den Einbau von Wasserzählern verlangen. Für Neubaugebiete wird ein Rückhaltevolumen von 2,5 m³ pro 100 m² Dachfläche für Niederschlagswasser gefordert, das über Zisternen mit selbstentleerendem Volumen realisiert werden soll.
Satzung ansehen →Die Satzung ermöglicht die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen. Ohne Einsicht in den vollständigen Text kann kein direkter Begrünungsbezug detailliert beschrieben werden.
Satzung ansehen →Die Stadt Edenkoben erhält eine KIPKI-Förderung, um den Werner Kastner-Platz schöner, grüner und schattiger zu gestalten. Ziel ist die Verbesserung des Stadtklimas durch Entsiegelung und Begrünung, die Förderung der Biodiversität und die Schaffung von Versickerungselementen am Stadtbach.
Zum Programm →Die Verbandsgemeinde Edenkoben, zu der die Stadt Edenkoben gehört, hat auch ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke mit 100 Euro Förderung pro Anlage bis zum 30. September 2025. Dies ist zwar kein direktes Artenschutzprogramm, trägt aber zum Klimaschutz bei.
Zum Programm →Träger: ISB Investitions- und Strukturbank RP
Zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung in RP.
Träger: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderprogramm zur Unterstützung des Baus und der Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz durch Darlehen und Zuschüsse.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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