39 geschützte Arten in Brandenburg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Brandenburg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Gransee, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung dient dem Schutz des Baumbestandes in der Stadt Gransee. Sie legt fest, welche Bäume geschützt sind und unter welchen Voraussetzungen Fällungen genehmigt werden können. Zudem werden Regelungen für Ersatzpflanzungen getroffen. Für Bäume außerhalb des Geltungsbereichs der Baumschutzsatzung ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Oberhavel zuständig.
Satzung ansehen →Die Gestaltungssatzung der Stadt Gransee, rechtskräftig seit dem 30.09.2004, regelt bauliche Veränderungen im denkmalgeschützten Stadtkern. Sie dient der Wahrung typischer Bauformen, Materialien und Proportionen. Für alle baulichen Veränderungen ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Oberhavel erforderlich, wobei auch die Konformität mit der Gestaltungssatzung geprüft wird. Im Bebauungsplan Nr. 15 "Stadtwaldsiedlung" der Stadt Gransee sind zudem Gestaltungsregelungen für Dächer und Grünflächen enthalten. Ein weiterer Bebauungsplan, der "Textliche Festsetzungen" enthält, empfiehlt die Verwendung von wasser- und luftdurchlässigen Materialien für Wege, Zufahrten und Stellplätze und schreibt die Pflanzung von Laubbäumen pro angefangene 100 m2 überbauter Grundstücksfläche vor. Es wird empfohlen, heimische und standortgerechte Arten zu verwenden.
Satzung ansehen →Die ordnungsbehördliche Verordnung des Amtes Gransee und Gemeinden regelt die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sie enthält unter anderem Bestimmungen zum Mitführen von Hunden in Grünanlagen und auf Kinderspielplätzen. Für die Stadt Gransee besteht im gesamten Stadtgebiet Leinenzwang für alle Hunde, ausgenommen sind bestimmte Ortsteile. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Gransee umfasst zudem die Reinigung von Grünflächen, einschließlich der Bepflanzung, und das Lockern der Baumscheiben sowie das Entfernen von Unkraut bei Straßenbäumen. Der Flächennutzungsplan des Amtes Gransee und Gemeinden weist Grünflächen (z.B. Parks, Kleingärten, Sportplätze, Friedhöfe) aus.
Satzung ansehen →Die Satzung des Trink- und Abwasserverbandes Lindow-Gransee regelt die zentrale Schmutzwasserbeseitigung. Niederschlagswasser wird explizit als nicht-Schmutzwasser definiert. Im Wasserschutzgebiet Gransee ist das Einleiten oder Versickern von Niederschlagswasser in den Untergrund oder in das Grundwasser, ausgenommen das großflächige Versickern über die belebte Bodenzone, untersagt. Im Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen wird die Verwendung von wasser- und luftdurchlässigen Materialien für Wege, Zufahrten und Stellplätze empfohlen.
Satzung ansehen →Träger: ILB Investitionsbank Brandenburg
Zinsgünstige Darlehen für Energieeffizienz und EE-Anlagen in Brandenburg.
Träger: NaturSchutzFonds Brandenburg
Stiftungsmittel für Naturschutzprojekte in Brandenburg.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: BKM
Wenn Sie nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com