43 geschützte Arten in Rheinland-Pfalz. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Hahnstätten relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Anzahl der notwendigen Stellplätze bei Bauvorhaben im gesamten Gemeindegebiet von Hahnstätten, einschließlich des Ortsteils Zollhaus. Sie legt fest, dass ökologisch verträgliche und versickerungsfähige Beläge (z.B. Pflasterrasen, Rasengittersteine) zur Ausführung kommen sollen, soweit keine abweichenden Vorschriften oder Erfordernisse bestehen. Zudem muss Niederschlagswasser auf dem Grundstück abgeleitet werden, unter Beachtung der Regelungen des § 55 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Die Satzung ermöglicht auch die Ablösung der Stellplatzverpflichtung durch Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde, wenn die Herstellung von Stellplätzen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Reinigungspflicht für öffentliche Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen, einschließlich des Straßenbegleitgrüns. Die Reinigungspflicht umfasst den Teil der Straßenfläche, der zwischen der Mittellinie der Straße und der gemeinsamen Grenze von Grundstück und Straße liegt.
Satzung ansehen →Die Satzung dient dem Schutz von Bäumen und Grünbeständen im gesamten Gemeindegebiet, die nicht wirtschaftlich genutzt werden und außerhalb von Haus- und Kleingärten sowie des Waldes liegen. Sie schützt Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm (gemessen in 100 cm Höhe) und mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm oder mehr beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist. Auch Heckenbestände sind geschützt. Ziel ist die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Belebung und Gliederung des Orts- und Landschaftsbildes, die Abwehr schädlicher Einwirkungen sowie die Verbesserung des Dorfklimas. Die Satzung regelt auch Ausnahmen und Ersatzpflanzungen bei Schäden oder Fällungen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich. Sie legt fest, dass Schmutz- und Niederschlagswasser den jeweils dafür bestimmten Leitungen zuzuführen sind. Die Satzung enthält auch Bestimmungen zur Einleitung von Wasser, das kein Schmutz- oder Niederschlagswasser ist, sowie zur Möglichkeit der Errichtung von Kleinkläranlagen. Es wird erwähnt, dass Niederschlagswasser auf dem Grundstück abgeleitet werden muss und die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes zu beachten sind.
Satzung ansehen →Träger: ISB Investitions- und Strukturbank RP
Zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung in RP.
Träger: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderprogramm zur Unterstützung des Baus und der Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz durch Darlehen und Zuschüsse.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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