39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Halstenbek zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Küstenland mit Wattenmeer-UNESCO-Welterbe. Lübeck-Altstadt UNESCO-Welterbe mit besonderen Anforderungen. Masterplan 100% Klimaschutz Kiel.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Halstenbek relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung. Sie enthält Bestimmungen zur Bemessung von Niederschlagswassergebühren, wobei wasserdurchlässige Grundstücksflächen ohne oder mit unbedeutender Wasserableitung nicht und begrünte Dächer mit 50 % ihrer Fläche bemessen werden. Für Flächen, deren Niederschlagswasser dauerhaft und direkt in ein natürliches Gewässer eingeleitet oder nachweislich auf dem Grundstück versickert, verregnet oder verrieselt wird, entfällt die Niederschlagswassergebühr. Die Gemeindewerke Halstenbek sind für die Abwasserentsorgung und Regenwasserbewirtschaftung zuständig.
Satzung ansehen →In Vorgärten sind befestigte Flächen nur für Zufahrten, Stellplätze, Zuwege und Abfallbehälter zulässig. Die verbleibenden unbefestigten Vorgartenflächen sind vollflächig zu begrünen. Die flächige Gestaltung der Vorgärten mit Materialien wie Schotter und Kies ist unzulässig. Einfriedigungen an Straßenverkehrsflächen und Grünflächen sind nur in Form von Hecken oder durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Alternativ sind dicht begrünte Zäune mit mindestens zwei Schling-, Rank- oder Kletterpflanzen pro Meter Zaunlänge zulässig.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Halstenbek verwaltet und bewirtschaftet ihre Grünflächen, Sportplätze, Spielplätze und Ausgleichsflächen. Der Bauhof sorgt für die regelmäßige Pflege und Gestaltung dieser Anlagen durch Mähen, Schneiden, Pflanzen und Bewässern.
Satzung ansehen →Die Satzung schützt Laubbäume ab einem Stammumfang von 60 cm, Nadelbäume ab 80 cm und langsam wachsende Arten ab 30 cm Stammumfang. Ausgenommen sind Obstbäume, Kiefern, Fichten und Tannen. Für geschützte Bäume ist eine Fällgenehmigung erforderlich. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Satzung ansehen →Die Stellplatzsatzung regelt die Bereitstellung von Stellplätzen. Ohne Einsicht in die Satzung kann kein detaillierter Begrünungsbezug bei Ablösebeträgen bestätigt werden.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Halstenbek verwaltet und bewirtschaftet ihre Grünflächen, Sportplätze, Spielplätze und Ausgleichsflächen. Der Bauhof sorgt für die regelmäßige Pflege und Gestaltung dieser Anlagen durch Mähen, Schneiden, Pflanzen und Bewässern.
Satzung ansehen →Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com