39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Rellingen zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Küstenland mit Wattenmeer-UNESCO-Welterbe. Lübeck-Altstadt UNESCO-Welterbe mit besonderen Anforderungen. Masterplan 100% Klimaschutz Kiel.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Rellingen relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung dient dem Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Rellingen zur Sicherstellung der nachhaltigen Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen. Sie umfasst Bäume im Innen- und Außenbereich, die in einem Baumschutzkataster aufgeführt sind. Die Satzung regelt unter anderem, dass bei Ersatzpflanzungen auf Gemeindefläche zusätzlich zum Wert des Baumes ein Betrag von 500 f r die laufende Pflege pro Baum an die Gemeinde zu zahlen ist. Zudem k nnen f r Baumpflegema ahmen an gesch zten B men finanzielle Zusch sse im Rahmen des Projekts Mehr Gr f r Rellingen beantragt werden. Sch digungen im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich, die zum Absterben des Baumes f hren k nnen, sind untersagt, dazu geh en das Befestigen von Bodenfl chen mit wasserundurchl ssigen Decken, Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufsch ttungen sowie die unsachgem Anwendung von D gemitteln und He
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage. Die Gebühren werden grundsätzlich nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche (versiegelte Fläche) erhoben, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt 0,51 je m versiegelter Fläche, wobei die Fläche abhängig von der Oberflächenbeschaffenheit mit Abflussbeiwerten multipliziert wird. Die Satzung ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten und ersetzt frühere Satzungen im Bereich Abwasser.
Satzung ansehen →Der Kreis Pinneberg bietet ein Förderprogramm für die Begrünung von Dachflächen an, das auch auf der Website der Gemeinde Rellingen beworben wird. Gefördert wird die Anlage von extensiven und intensiven Dachbegrünungen mit einer Substratschicht von mindestens 8 cm Stärke und einer Mindestgröße von 15 m².
Zum Programm →Der Kreis Pinneberg bietet ein Förderprogramm für Baumpflanzungen an, das auch auf der Website der Gemeinde Rellingen beworben wird. Gefördert wird die Neuanpflanzung von heimischen oder bienenfreundlichen Bäumen sowie kleinkronigen Hausbäumen mit einem Stammumfang ab 14–16 cm in 1 Meter Höhe im bebauten Innenbereich der Stadt oder Gemeinde im Kreisgebiet. Antragsberechtigt sind Mieter, Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte. Kein Zuschuss wird für Baumpflanzungen gewährt, für die öffentlich-rechtliche Verpflichtungen bestehen (z.B. Ersatzbepflanzungen).
Zum Programm →Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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