39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Heiligenhafen, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Diese Satzung legt die Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung fest. Die Gebühr bemisst sich nach der überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche. Begrünte Dächer, Rasengittersteine, Ökopflaster sowie Einrichtungen zur Sammlung und Nutzung von Regenwasser mit Notüberlauf zum Niederschlagswasserkanal, die ein Mindestfassungsvolumen von 2 cbm je 100 qm Auffangfläche haben, werden bei der Berechnung der gebührenpflichtigen Grundstücksfläche mit 50 v. H. angesetzt. Dies stellt einen Anreiz zur Versickerung und Regenwassernutzung dar.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt den Schutz von Bäumen im Innenbereich der Stadt. Sie legt fest, dass Eingriffe in geschützte Baumbestände genehmigungspflichtig sind und in der Regel eine Ersatzpflanzung nach sich ziehen. Eine Ersatzpflanzung kann durch eine Geldzahlung an die Stadt abgewendet werden, wenn eine Pflanzung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist. Die Einnahmen aus diesen Geldleistungen sind ausschließlich für Baumpflanzungen durch die Stadt oder für Zuschüsse an Private für Neupflanzungen zu verwenden. Nicht unter die Satzung fallen unter anderem Obstbäume (mit Ausnahmen) sowie Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, die dem Erwerbszweck dienen.
Satzung ansehen →Die Satzung enthält detaillierte Vorschriften zur Gestaltung von Gebäuden, Dächern, Fenstern, Türen und Werbeanlagen im Altstadtbereich. Obwohl keine explizite Begrünungspflicht für Dächer oder Fassaden genannt wird, können Regelungen zu Vorgärten und Außenanlagen indirekt Begrünungsaspekte beeinflussen. Warenautomaten sind in Vorgärten und an Einfriedungen unzulässig.
Satzung ansehen →Diese Satzung enthält Vorschriften zu Baufluchten, Baukörpern, Dächern, Trauf- und Firsthöhen, Außenwänden, Fenstern, Türen und Toren in der "Weißen Siedlung". Auch hier gibt es keine explizite Begrünungspflicht für Dächer oder Fassaden, aber die Regelungen zur Gestaltung der Außenanlagen können Begrünungsaspekte beeinflussen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Beseitigung von Niederschlagswasser im Stadtgebiet. Sie definiert Niederschlagswasser als Wasser, das von Niederschlägen aus bebauten und befestigten Grundstücken abfließt. Die Stadt betreibt eine selbständige Einrichtung zur zentralen Beseitigung des Niederschlagswassers.
Satzung ansehen →Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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