39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Ratekau relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung, beschlossen am 27.09.2012 und in Kraft getreten am 28.11.2012, schützt Bäume in den Ortslagen der Gemeinde Ratekau. Es ist verboten, geschützte Bäume zu beseitigen, zu zerstören, zu schädigen oder zu verändern. Geschützt sind Bäume in Privatbesitz, die in das Baumkataster der Gemeinde aufgenommen wurden, sowie orts- oder landschaftsbildprägende Bäume und Bäume, die aufgrund von Bebauungsplänen oder an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu erhalten sind. Ein ausgewachsener Großbaum kann bis zu 5.000 Liter Regenwasser pro Jahr speichern und so zur Reduzierung der Überflutungsgefahr beitragen.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im alten Ortskern der Dorfschaft Ratekau. Obwohl der genaue Inhalt bezüglich einer expliziten Begrünungspflicht nicht detailliert online einsehbar ist, deutet der Kontext einer Gestaltungssatzung im Ortskern auf eine mögliche Berücksichtigung von Begrünungsaspekten hin, um das Ortsbild zu erhalten.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Ratekau bietet die Möglichkeit, eine Sondernutzung öffentlicher Grünflächen zu beantragen. Dies impliziert, dass es Regelungen für die Nutzung dieser Flächen gibt, auch wenn eine explizite "Grünflächensatzung" oder "Benutzungsordnung Grünanlagen" unter diesem Titel nicht direkt auf der Webseite der Satzungen gefunden wurde. Der Landschaftsplan der Gemeinde Ratekau von 2004 enthält jedoch Entwicklungsziele für öffentliche Grünflächen, einschließlich Spielplätzen, Grünverbindungen und Straßenbegleitgrün.
Satzung ansehen →Die Satzung vom 20.10.2022 hebt die vorherige Satzung über die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Ratekau vom 07.12.2001 auf. Dies deutet darauf hin, dass die Beseitigung von Niederschlagswasser nun möglicherweise über den Zweckverband Ostholstein (ZVO) geregelt wird, der in seinem Zuständigkeitsbereich eine öffentliche Einrichtung zur zentralen Beseitigung von Niederschlagswasser betreibt. Grundstückseigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen von der Anschluss- und Benutzungspflicht befreit werden, wenn sie nachweisen, dass das Niederschlagswasser anderweitig, z.B. durch Versickerung, beseitigt wird und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
Satzung ansehen →Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
QNG-zertifizierte Fensterbänke aus vier Sortimenten — von Helopal Gussmarmor mit Hagelschutz HW 5 bis Werzalit, dem bewährten Klassiker für gesundes Wohnen.
Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com