39 geschützte Arten in Schleswig-Holstein. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Timmendorfer Strand zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Küstenland mit Wattenmeer-UNESCO-Welterbe. Lübeck-Altstadt UNESCO-Welterbe mit besonderen Anforderungen. Masterplan 100% Klimaschutz Kiel.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Timmendorfer Strand relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung schützt öffentliche und private Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm (gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden). Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe des Stammumfangs zugrunde gelegt, wenn mindestens ein Stamm einen Umfang von 50 cm aufweist. Es ist verboten, geschützte Bäume zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder in ihrer typischen Erscheinungsform wesentlich zu verändern. Ausnahmen und Befreiungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Die Satzung verweist auch auf die "Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Baumpflege (ZTV Baumpflege, 2017)" für fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Timmendorfer Strand betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers. Für die Inanspruchnahme dieser Einrichtung werden Gebühren erhoben. Die Gebühr beträgt je angefangener 25 m2 überbauter und befestigter Grundstücksfläche 25,80 Euro (Stand 01.01.2026). Begrünte Dächer und mit Rasengittersteinen oder Sickerpflaster befestigte Flächen, die Niederschlagswasser in den Niederschlagswasserkanal einleiten, werden bei der Gebührenveranlagung nur zu 50 % berücksichtigt. Grundstückseigentümer können von der Anschluss- und Benutzungspflicht befreit werden, wenn sie nachweisen, dass die anderweitige Beseitigung des Niederschlagswassers das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt und den Anforderungen des Landeswassergesetzes genügt.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Herstellung von notwendigen Stellplätzen, Garagen und Abstellanlagen für Fahrräder. Für detaillierte Informationen bezüglich eines Begrünungsbezugs müsste die vollständige Satzung eingesehen werden.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Timmendorfer Strand hat im Rahmen einer Baumpflanzaktion im Neubaugebiet Blumenkoppel in Niendorf/Ostsee Mitmachaktionen zur CO2-Reduktion gestartet. Es sollen möglichst viele neue Bäume gepflanzt werden, und es können Baumpatenschaften übernommen werden. Die Umweltverwaltung der Gemeinde ist Ansprechpartner für Baumpatenschaften und Ideen für geeignete Standorte. Die Gemeinde pflanzt regelmäßig Bäume im Rahmen von Ersatzpflanzungen und zur Förderung der Biodiversität und Klimaresilienz.
Zum Programm →Träger: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsgünstige Darlehen für Sanierung und EE-Anlagen.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zinsverbilligtes Klimadarlehen. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein mit Darlehen bei Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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