43 geschützte Arten in Rheinland-Pfalz. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Landau in der Pfalz, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal mit besonderen Schutzanforderungen. Pfälzerwald als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Deutschlands.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Landau in der Pfalz, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Der Bebauungsplan C 17 legt detaillierte Festsetzungen für die Begrünung verschiedener Flächen fest, um den Schutz von Boden, Natur und Landschaft zu gewährleisten.
Satzung ansehen →Die Altstadtsatzung zielt darauf ab, das charakteristische Erscheinungsbild der Altstadt zu bewahren und festigt den Umgang mit Gestaltungselementen, Bauformen und Materialien bei baulichen Maßnahmen.
Satzung ansehen →Die Stellplatzsatzung legt fest, wie viele Stellplätze bei Bauvorhaben nachzuweisen sind und unter welchen Voraussetzungen eine Ablösung der Stellplatzpflicht möglich ist.
Satzung ansehen →Die Gestaltungssatzungen für die Stadtdörfer sollen die individuellen Eigenheiten der jeweiligen Ortsteile schützen und weiterentwickeln.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Nutzung der öffentlichen Grün-, Spiel- und Sportanlagen. Sie dienen der Erholung, Entspannung und Naturerfahrung, sollen wohnungsnahe Spiel- und Freizeiträume bieten, das Ortsbild gestalten sowie den Naturhaushalt, die Biotopvernetzung und das Stadtklima fördern.
Satzung ansehen →Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) ist für die Abwasserbeseitigung zuständig, wozu auch das Niederschlagswasser gehört. Die Satzungen regeln die Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser und bieten Ermäßigungen bei der Nutzung von Zisternen oder Versickerungsanlagen. Ziel ist es, möglichst viel Regenwasser direkt in Flüsse und Bäche zurückzuführen, da es keiner Kläranlagenbehandlung bedarf.
Satzung ansehen →Die Satzung schützt Bäume ab einem bestimmten Stammumfang (z.B. 90 cm für Einzelbäume, 60 cm für mehrstämmige Bäume oder Bäume in Gruppen von mindestens fünf Bäumen) sowie Bäume im Straßenbegleitgrün und Ersatzpflanzungen. Ausgenommen sind unter anderem bestimmte Obstbäume, Fichten, Douglasien, Robinien, Götterbäume, Lebensbäume und Scheinzypressen unter bestimmten Stammumfängen. Sie verbietet schädigende Maßnahmen wie das Kappen von Bäumen, Versiegelung des Wurzelbereichs, Ausbringen von Herbiziden oder das Lagern von schädlichen Materialien. Fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sind erlaubt.
Satzung ansehen →Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) ist für die Abwasserbeseitigung zuständig, wozu auch das Niederschlagswasser gehört. Die Satzungen regeln die Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser und bieten Ermäßigungen bei der Nutzung von Zisternen oder Versickerungsanlagen. Ziel ist es, möglichst viel Regenwasser direkt in Flüsse und Bäche zurückzuführen, da es keiner Kläranlagenbehandlung bedarf.
Satzung ansehen →Träger: ISB Investitions- und Strukturbank RP
Zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung in RP.
Träger: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderprogramm zur Unterstützung des Baus und der Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz durch Darlehen und Zuschüsse.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
QNG-zertifizierte Fensterbänke aus vier Sortimenten — von Helopal Gussmarmor mit Hagelschutz HW 5 bis Werzalit, dem bewährten Klassiker für gesundes Wohnen.
Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com