43 geschützte Arten in Rheinland-Pfalz. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Laubenheim zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal mit besonderen Schutzanforderungen. Pfälzerwald als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Deutschlands.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Laubenheim relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Diese Rechtsverordnung schützt Bäume innerhalb des Stadtgebiets Mainz. Es ist verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern, ausgenommen übliche Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Bei Bauvorhaben müssen geschützte Bäume in den Antragsunterlagen kenntlich gemacht werden. Bei Fällungen können Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen angeordnet werden. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.
Satzung ansehen →Die Satzung dient der Begrünung und Gestaltung bebauter Grundstücke im Stadtgebiet Mainz, um das Ortsbild zu gestalten, dem Klimawandel Rechnung zu tragen und gesunde Lebensverhältnisse zu erhalten. Sie gilt für nicht überbaute Flächen, unterbaute Freiflächen und die äußere Gestaltung baulicher Anlagen. Die Satzung fordert die Begrünung aller nicht überbauten Flächen, soweit sie nicht für eine zulässige Nutzung benötigt werden. Flachdächer ab 15 m² müssen extensiv begrünt werden (mindestens 10 cm Substratstärke). Auch Außenwände sollen begrünt werden, wobei ein "Baukastensystem" Alternativen bietet, wie zusätzliche Sträucher auf dem Grundstück. Stellplätze ab zwei Stück müssen mit Bäumen überstellt werden. Die Satzung trat am 01.10.2022 in Kraft.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Entgelte für die öffentliche Abwasserbeseitigung, einschließlich Schmutz- und Niederschlagswasser. Der wiederkehrende Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt 0,75 EUR/m² der möglichen Abflussfläche (Stand der Änderung vom 09.09.2021). Die Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Schmutz- und Niederschlagswasser.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Schaffung notwendiger Stellplätze durch eine Ablösezahlung zu ersetzen. Die Höhe der Ablösebeträge wird in der Satzung festgelegt.
Satzung ansehen →Die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz unterstützt in Zusammenarbeit mit der Stadt Mainz freiwillige Begrünungsmaßnahmen an Neu- und Bestandsgebäuden sowie freistehenden Mauern. Ziel ist die Verbesserung der Regenwasserverdunstung, Reduzierung der innerstädtischen Wärmebelastung und Schaffung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Antragsberechtigt sind private Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Vereine, Verbände sowie kleine und mittlere Unternehmen. Die Begrünungsmaßnahme darf nicht bereits aufgrund kommunaler Satzungen oder Auflagen verpflichtend sein und muss für mindestens 10 Jahre angelegt werden. Das Förderbudget ist derzeit ausgeschöpft.
Zum Programm →Träger: ISB Investitions- und Strukturbank RP
Zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung in RP.
Träger: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderprogramm zur Unterstützung des Baus und der Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz durch Darlehen und Zuschüsse.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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