39 geschützte Arten in Brandenburg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota), Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Hoher Anteil Schutzgebiete (Naturparks, Biosphärenreservate). Welterbe Sanssouci/Babelsberg in Potsdam mit besonderen Pufferzonen-Anforderungen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Brandenburg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota), Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Stadt Lübben (Spreewald) verfügt über eine Baumschutzsatzung, die den Schutz von Bäumen im Innenbereich regelt. Details zur Satzung selbst sind auf der Webseite der Stadt nicht direkt einsehbar, jedoch wird ihre Existenz durch den Landkreis Dahme-Spreewald bestätigt.
Satzung ansehen →Die Stellplatzablösesatzung der Stadt Lübben (Spreewald) ermöglicht die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von notwendigen Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt. Die Höhe des Ablösebetrages wird auf Basis von durchschnittlichen Herstellungs- und Grunderwerbskosten ermittelt.
Satzung ansehen →Die Abwassersatzung der Stadt Lübben (Spreewald) regelt die Entwässerung von Grundstücken und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage. Sie legt fest, dass Niederschlagswasser grundsätzlich auf den Grundstücken zu versickern ist. Eine Einleitung in den Straßenentwässerungskanal ist nur mit Genehmigung der Stadt möglich, wenn eine Versickerung auf dem Grundstück nicht realisierbar ist.
Satzung ansehen →Die Stadt Lübben (Spreewald) führt und beteiligt sich an verschiedenen Baumpflanzaktionen. Dazu gehören das "Einheitsbuddeln", bei dem Obstbäume gepflanzt werden, die Anlage einer Streuobstwiese im Rahmen der "Woche der Klimaanpassung" und die Pflanzung neuer Kastanien und Linden nach dem Ausbau der Kastanienallee. Diese Aktionen dienen der Stärkung des Stadtklimas, der Förderung der Biodiversität und der Erhaltung des Grüns in der Stadt.
Zum Programm →Die Stadt Lübben (Spreewald) führt und beteiligt sich an verschiedenen Baumpflanzaktionen. Dazu gehören das "Einheitsbuddeln", bei dem Obstbäume gepflanzt werden, die Anlage einer Streuobstwiese im Rahmen der "Woche der Klimaanpassung" und die Pflanzung neuer Kastanien und Linden nach dem Ausbau der Kastanienallee. Diese Aktionen dienen der Stärkung des Stadtklimas, der Förderung der Biodiversität und der Erhaltung des Grüns in der Stadt.
Zum Programm →Die Stadt Lübben (Spreewald) führt und beteiligt sich an verschiedenen Baumpflanzaktionen. Dazu gehören das "Einheitsbuddeln", bei dem Obstbäume gepflanzt werden, die Anlage einer Streuobstwiese im Rahmen der "Woche der Klimaanpassung" und die Pflanzung neuer Kastanien und Linden nach dem Ausbau der Kastanienallee. Diese Aktionen dienen der Stärkung des Stadtklimas, der Förderung der Biodiversität und der Erhaltung des Grüns in der Stadt.
Zum Programm →Träger: ILB Investitionsbank Brandenburg
Zinsgünstige Darlehen für Energieeffizienz und EE-Anlagen in Brandenburg.
Träger: NaturSchutzFonds Brandenburg
Stiftungsmittel für Naturschutzprojekte in Brandenburg.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com