39 geschützte Arten in Brandenburg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Petershagen/Eggersdorf zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Hoher Anteil Schutzgebiete (Naturparks, Biosphärenreservate). Welterbe Sanssouci/Babelsberg in Potsdam mit besonderen Pufferzonen-Anforderungen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Brandenburg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Petershagen/Eggersdorf relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung schützt Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm in 130 cm Höhe. Bei genehmigten Fällungen sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen oder Ausgleichszahlungen zu leisten, die zweckgebunden für Baumpflanzungen im Gemeindegebiet verwendet werden müssen. Die Gemeinde berät Grundstückseigentümer bei der Erhaltung und Pflege von Bäumen und unterstützt in Ausnahmefällen bei der Durchführung von Maßnahmen. Eine Aufhebungssatzung wurde im Januar 2019 beschlossen, jedoch wird in anderen Dokumenten weiterhin auf die Baumschutzsatzung verwiesen.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf plant die Einführung einer Förderrichtlinie für Regenrückhaltesysteme (Zisternen) auf privaten Grundstücken. Ziel ist es, das Regenwasser zur Gartenbewässerung zu nutzen und somit das Grundwasser zu schonen und die Kosten für Trinkwasser zu reduzieren.
Zum Programm →Die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf fördert Neupflanzungen von Bäumen auf privaten Grundstücken sowie Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung von Bäumen. Förderfähig sind heimische und klimaangepasste Baumarten mit einem Mindeststammumfang von 12 cm und einer Höhe von 2,5 m. Der Zuschuss beträgt 25 bis 35 Prozent der Anschaffungskosten.
Zum Programm →Träger: ILB Investitionsbank Brandenburg
Zinsgünstige Darlehen für Energieeffizienz und EE-Anlagen in Brandenburg.
Träger: NaturSchutzFonds Brandenburg
Stiftungsmittel für Naturschutzprojekte in Brandenburg.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Wenn Sie nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com