39 geschützte Arten in Brandenburg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Prenzlau, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Hoher Anteil Schutzgebiete (Naturparks, Biosphärenreservate). Welterbe Sanssouci/Babelsberg in Potsdam mit besonderen Pufferzonen-Anforderungen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Brandenburg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Prenzlau, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Diese Satzung enthält gestalterische Vorschriften für Gebäude und Außenanlagen im Sanierungsgebiet I der Stadt Prenzlau. Sie regelt unter anderem die Gliederung der Bauwerke, Fassadengestaltung, Dachformen und die Gestaltung von Außenanlagen. Im Amtsblatt der Stadt Prenzlau vom 16. März 2024 wird zudem erwähnt, dass bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Neustädter Damm Süd" eine Begrünung der nicht überbauten Flächen und Baumpflanzungen festgesetzt ist, um eine Einbindung in die Landschaft und den Schutz des Ortsbildes zu gewährleisten.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt den Schutz von Bäumen im bebauten Innenbereich und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Sie legt fest, welche Bäume geschützt sind (Laubbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe) und unter welchen Bedingungen Ausnahmegenehmigungen für Fällungen erteilt werden können. Bei genehmigten Fällungen ist in der Regel eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Für Fällungen im Zeitraum vom 01.03. bis 30.09. ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Satzung ansehen →Die Satzung legt die Anforderungen an die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder fest. Sie ermöglicht es Bauherren, die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen abzulösen, wenn diese nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten realisiert werden können.
Satzung ansehen →Das Programm fördert die Ausstattung von Gebäuden mit Solarkollektoranlagen und Photovoltaikanlagen mit verlorenen Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 500 € für Solarkollektoranlagen ab 2 m² effektiver Kollektorfläche und für Photovoltaikanlagen ab 2 KW Leistung. Es zielt darauf ab, die Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu unterstützen und das Image der Stadt als "Stadt der regenerativen Energien" zu festigen.
Zum Programm →Träger: ILB Investitionsbank Brandenburg
Zinsgünstige Darlehen für Energieeffizienz und EE-Anlagen in Brandenburg.
Träger: NaturSchutzFonds Brandenburg
Stiftungsmittel für Naturschutzprojekte in Brandenburg.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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