43 geschützte Arten in Rheinland-Pfalz. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Ransbach-Baumbach, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal mit besonderen Schutzanforderungen. Pfälzerwald als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Deutschlands.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Ransbach-Baumbach, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Diese Satzung regelt die Erhebung von einmaligen Beiträgen und laufenden Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach. Sie deckt Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung von Abwasserleitungen und zugehörigen Anlagenteilen wie Versickerungsanlagen, Gräben, Mulden und Rigolen ab.
Satzung ansehen →Die Satzung zielt darauf ab, das Ortsbild zu verbessern und ein gesundes Arbeits- und Wohnumfeld zu fördern, unter Berücksichtigung ökologischer Belange. Sie definiert Mindestanforderungen für die Gestaltung von Vorgärten, um ein einheitliches und grüneres Ortsbild zu schaffen. Nicht befestigte Flächen der Vorgärten müssen vollflächig begrünt oder bepflanzt werden. Befestigte und wasserdurchlässige Flächen (z.B. Pflaster, Rasengittersteine, Stellplätze) dürfen bei Einzelhäusern maximal 50% und bei Doppel- und Reihenhäusern maximal 70% der Vorgartenfläche einnehmen.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach. Sie definiert Abwasser als Schmutzwasser und Niederschlagswasser, das von bebauten oder befestigten Flächen abfließt und gesammelt wird, sofern es nicht am Ort des Anfalls verwertet oder anderweitig beseitigt werden kann. Die Satzung enthält Bestimmungen zur Herstellung, Änderung und Unterhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen und zur Pflicht zur Selbstsicherung gegen Rückstau aus Kanälen.
Satzung ansehen →Die Satzung legt den Stellplatzbedarf für bauliche Anlagen in der Stadt Ransbach-Baumbach fest. Der Stellplatzbedarf bei Wohngebäuden und Krankenanstalten richtet sich nach einer Anlage, die Bestandteil der Satzung ist. Für andere Gebäudearten und nicht in der Anlage aufgeführte Wohngebäude und Krankenanstalten bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen. Die Satzung enthält keine expliziten Regelungen zur Begrünung im Zusammenhang mit der Stellplatzablöse, jedoch können die Regelungen der Vorgartensatzung (siehe oben) indirekt einen Bezug zur Begrünung von Stellplatzflächen im Vorgartenbereich herstellen.
Satzung ansehen →Die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach fördert ab dem 15.06.2025 die Anschaffungskosten von Regenwasserzisternen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1,0 m³ mit maximal 150 € über die KIPKI-Mittel des Landes Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, den Verbrauch von Trinkwasser als Brauchwasser zu minimieren, Versorgungsengpässe zu vermeiden und Grundwasserreserven zu schützen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter von Wohngebäuden.
Zum Programm →Träger: ISB Investitions- und Strukturbank RP
Zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung in RP.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
QNG-zertifizierte Fensterbänke aus vier Sortimenten — von Helopal Gussmarmor mit Hagelschutz HW 5 bis Werzalit, dem bewährten Klassiker für gesundes Wohnen.
Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com