39 geschützte Arten in Brandenburg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Brandenburg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Diese Satzung definiert den Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Laasow.
Satzung ansehen →Die Gestaltungssatzung zielt darauf ab, das dörfliche Erscheinungsbild des Ortsteils zu erhalten und weiterzuentwickeln. Sie enthält Vorgaben zur Farbgestaltung von Fassaden, zur Verwendung von Baumaterialien und zur Vermeidung von "Verstädterung". Ein Bebauungsplan für die Altstadt erwähnt zudem die Begrünung von Grundstücksflächen und Stellplätzen mit Bäumen und Sträuchern zur Gliederung des Ortsbildes und zur Sicherstellung ökologisch wirksamer Vegetationsstrukturen.
Satzung ansehen →Diese Anlage enthält Richtzahlen für die Anzahl der notwendigen Stellplätze. Die Ablösesumme beträgt in der Gebietszone I für den ersten und zweiten Stellplatz 2.552,00 € und für jeden weiteren Stellplatz 2.177,00 €.
Satzung ansehen →Die Gestaltungssatzung zielt darauf ab, das dörfliche Erscheinungsbild des Ortsteils zu erhalten und weiterzuentwickeln. Sie enthält Vorgaben zur Farbgestaltung von Fassaden, zur Verwendung von Baumaterialien und zur Vermeidung von "Verstädterung". Ein Bebauungsplan für die Altstadt erwähnt zudem die Begrünung von Grundstücksflächen und Stellplätzen mit Bäumen und Sträuchern zur Gliederung des Ortsbildes und zur Sicherstellung ökologisch wirksamer Vegetationsstrukturen.
Satzung ansehen →Das Grünflächenkonzept wurde im Frühjahr 2014 in Auftrag gegeben und befasst sich mit einer ganzheitlichen Betrachtung des Stadtumbaugebietes und darüber hinaus. Es beinhaltet landschaftsplanerische und naturschutzrechtliche Teile mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Erhebung eines Kostenersatzes für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung von Haus- und Grundstücksanschlüssen an die städtische Regenwasserkanalisation. Ein Bebauungsplan fordert zudem, dass anfallendes Niederschlagswasser der Dachentwässerung auf den Grundstücken zu versickern bzw. einer kleingärtnerischen Nutzung zuzuführen ist.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die jährliche Umlage der von der Stadt an den Gewässerunterhaltungsverband zu zahlenden Beiträge auf die Eigentümer bzw. Nutzer von Grundstücken.
Satzung ansehen →Die Stellplatzsatzung regelt die Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze bei der Errichtung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie ermöglicht auch die Ablösung dieser Pflicht durch die Zahlung eines Geldbetrages. Ein direkter Begrünungsbezug in Bezug auf die Ablösesumme ist in den gefundenen Satzungen nicht explizit formuliert, jedoch wird in einem Bebauungsplan die Ausführung von privaten Stellplätzen und Zufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise mit Begrünung gefordert.
Satzung ansehen →Die Stellplatzsatzung regelt die Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze bei der Errichtung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie ermöglicht auch die Ablösung dieser Pflicht durch die Zahlung eines Geldbetrages. Ein direkter Begrünungsbezug in Bezug auf die Ablösesumme ist in den gefundenen Satzungen nicht explizit formuliert, jedoch wird in einem Bebauungsplan die Ausführung von privaten Stellplätzen und Zufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise mit Begrünung gefordert.
Satzung ansehen →Träger: ILB Investitionsbank Brandenburg
Zinsgünstige Darlehen für Energieeffizienz und EE-Anlagen in Brandenburg.
Träger: NaturSchutzFonds Brandenburg
Stiftungsmittel für Naturschutzprojekte in Brandenburg.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: BKM
Wenn Sie nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com