43 geschützte Arten in Rheinland-Pfalz. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Waldesch zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal mit besonderen Schutzanforderungen. Pfälzerwald als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Deutschlands.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Waldesch relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Anzahl der notwendigen Stellplätze bei Wohngebäuden gemäß Anlage 1 der Satzung. Für freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser je Haushälfte mit Einliegerwohnung sind 2,0 Stellplätze plus 1,0 zusätzlicher Stellplatz vorgesehen. Bei Mehrfamilienhäusern ist je Wohnung bis 60 m2 Wohnfläche 1,0 Stellplatz und über 60 m2 Wohnfläche 2,0 Stellplätze erforderlich.
Satzung ansehen →Die Satzung legt den Geldbetrag fest, der zur Ablösung der Stellplatzpflicht gemäß § 45 Abs. 4 Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland-Pfalz zu entrichten ist. Der Betrag wurde auf 8.000,00 DM (Stand 1993) für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Eine Änderung aus dem Jahr 2024 wird erwähnt, der genaue Inhalt der Änderung bezüglich des Betrags ist jedoch nicht direkt ersichtlich.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Benutzung der nichtöffentlichen Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Waldesch. Sie definiert die Bestandteile der Wege (Wegekörper, Luftraum, Bewuchs und Zubehör) und gestattet die Benutzung auf eigene Gefahr. Die Wege dienen vorrangig der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke. Eine Benutzung über den satzungsgemäßen Zweck hinaus, insbesondere mit Fahrzeugen zu Wochenendhäusern, Jagdhütten oder gewerblich genutzten Gruben, ist nur mit Erlaubnis der Ortsgemeinde Waldesch zulässig.
Satzung ansehen →Diese Förderrichtlinien sollen Anreize schaffen, den Wohnwert in der Altbausubstanz zu erhalten und Wohnungszuschnitte an die Bedürfnisse älterer Menschen sowie jüngerer Kaufinteressenten anzupassen. Förderfähig sind der Erwerb und/oder die Sanierung älterer Bausubstanz (vor Baujahr 1950) sowie der Abriss nicht erhaltenswerter alter Gebäude (vor Baujahr 1950) und ein sich unmittelbar anschließender Neubau an gleicher Stelle. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von jährlich 1.000,00 Euro über 5 Jahre, begrenzt auf maximal 5.000,00 Euro pro Fall.
Zum Programm →Träger: ISB Investitions- und Strukturbank RP
Zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung in RP.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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