43 geschützte Arten in Rheinland-Pfalz. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Wittlich, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal mit besonderen Schutzanforderungen. Pfälzerwald als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Deutschlands.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Wittlich, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Es gibt keine eigenständige Begrünungssatzung, aber Regelungen in Bebauungsplänen und Empfehlungen, die auf eine Begrünungspflicht für private Flächen abzielen, insbesondere in Neubaugebieten.
Satzung ansehen →Es gibt keine eigenständige Begrünungssatzung, aber Regelungen in Bebauungsplänen und Empfehlungen, die auf eine Begrünungspflicht für private Flächen abzielen, insbesondere in Neubaugebieten.
Satzung ansehen →Die Stadt Wittlich erhebt Entgelte für die öffentliche Abwasserbeseitigung, wobei der Beitragsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung die mögliche Abflussfläche ist.
Satzung ansehen →Die Stadt Wittlich selbst scheint keine eigene Baumschutzsatzung zu haben, die über die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes hinausgeht.
Satzung ansehen →Die Satzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land regelt die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und erwähnt Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung wie Versickerungsanlagen, Mulden, Rigolen.
Satzung ansehen →Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat eine Satzung, die Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm in 100 cm Höhe schützt und Handlungen im Wurzel- und Kronenbereich verbietet, die zur Schädigung führen können.
Satzung ansehen →Die Stadt Wittlich erhebt Entgelte für die öffentliche Abwasserbeseitigung, wobei der Beitragsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung die mögliche Abflussfläche ist.
Satzung ansehen →Die Satzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land regelt die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und erwähnt Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung wie Versickerungsanlagen, Mulden, Rigolen.
Satzung ansehen →Die Stadt Wittlich sieht die kommunale Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung als wichtige Maßnahme zur Klimaanpassung, es gibt jedoch derzeit kein aktives Förderprogramm.
Zum Programm →Im Rahmen der Städtebauförderung für das Stadtzentrum Wittlich werden Maßnahmen zur Entwicklung von Brachen und nicht- bzw. mindergenutzten Flächen sowie der Rückbau von Nebengebäuden und Entsiegelung von Höfen zur Steigerung der Wohnqualität genannt.
Zum Programm →Die Stadt Wittlich fördert das Anlegen von privaten Grünflächen, die der Klimaanpassung, der biologischen Vielfalt sowie dem Stadtbild dienen. Im Neubaugebiet 'In der Spitz' gibt es konkrete Vorgaben zur Begrünung von Vorgärten und der Pflanzung von Bäumen.
Zum Programm →Die Stadt Wittlich fördert die Anlage von privaten Grünflächen, die der Klimaanpassung, der biologischen Vielfalt sowie dem Stadtbild dienen.
Zum Programm →Die Stadt Wittlich fördert die Begrünung von Vorgärten und die Pflanzung von Bäumen durch Vorgaben in Bebauungsplänen und allgemeine Empfehlungen.
Zum Programm →Träger: ISB Investitions- und Strukturbank RP
Zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung in RP.
Träger: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderprogramm zur Unterstützung des Baus und der Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz durch Darlehen und Zuschüsse.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com