39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Braunschweig, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs-Festsetzungen in B-Plänen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Braunschweig, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Obwohl keine allgemeine Begrünungssatzung existiert, werden in Grünordnungsplänen der Stadt Braunschweig Maßnahmen zur Begrünung, insbesondere von Dächern und Fassaden, sowie zur Schaffung von Grünflächen mit Bäumen festgesetzt, um dem Klimawandel entgegenzuwirken.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt das Verhalten in den öffentlichen Park- und Grünanlagen sowie auf Freizeitwegen und Spielflächen der Stadt Braunschweig. Ziel ist es, das städtische Grün zu bewahren und zu schützen, da es wichtig für die Erholung, die Rückhaltung von Niederschlägen und die Verbesserung des Stadtklimas ist. Die Satzung beinhaltet Regelungen zur Sauberkeit, zum Grillen, zum Badeverbot in Gewässern und zum Führen von Tieren.
Satzung ansehen →Die Stadt Braunschweig hat ihre Baumschutzsatzung im Jahr 2002 aufgehoben. Seitdem sind für Baumfällungen auf Privatgrundstücken in der Regel keine Genehmigungen der Stadt mehr erforderlich, es sei denn, Bäume sind durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan geschützt.
Satzung ansehen →Seit 2019 fördert die Stadt Braunschweig mit diesem Programm Maßnahmen zur Begrünung von privaten und gewerblichen Bauwerken und Grundstücken. Ziel ist es, einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu leisten, die Biodiversität zu erhöhen und die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern. Gefördert werden unter anderem extensive und intensive Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen, Innenhof- und Vorgartenumgestaltungen sowie Flächenentsiegelungen und Baumpflanzungen.
Zum Programm →Im Rahmen des Programms "Gartenreich(es) Braunschweig" werden Entsiegelungsmaßnahmen auf privaten und gewerblichen, nicht überdachten Flächen gefördert, die in unversiegelte, begrünte Flächen umgewandelt werden. Dies umfasst den Rückbau von versiegelten Flächen und deren anschließende Begrünung. Die Stadt Braunschweig hat auch im Rahmen des Förderprogramms "Perspektive Innenstadt" Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt, wie beispielsweise in der Kannengießerstraße.
Zum Programm →Dieses Förderprogramm der Stadt Braunschweig unterstützt seit 2019 Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des vorhandenen privaten Gehölzbestandes. Es werden baumpflegerische Maßnahmen zur Förderung der Vitalität und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, Ersatzpflanzungen für abgängige Gehölze sowie fachliche Baumgutachten gefördert. Ziel ist es, die Funktionen privater Grünflächen im Hinblick auf den Klimawandel zu stärken und die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern.
Zum Programm →Träger: Stadt Braunschweig - Fachbereich Umwelt
Eigenes Förderprogramm der Stadt Braunschweig 2026: Luft/Luft-Wärmepumpen (Klimageräte mit Heizfunktion) erhalten 500 € Zuschuss bei A++/A+++ Effizienzklasse und max. 12 kW Heizleistung. Auch Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Brauchwasserwärmepumpen werden gefördert. Zusätzlicher Bonus für klimafreundliche Kältemittel.
Träger: kommune
Förderung Dach-/Fassaden-/Innenhof-/Vorgartenbegrünung pro Grundstück
Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
QNG-zertifizierte Fensterbänke aus vier Sortimenten — von Helopal Gussmarmor mit Hagelschutz HW 5 bis Werzalit, dem bewährten Klassiker für gesundes Wohnen.
Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com