39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Hannover, Landeshauptstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungsfestsetzungen in B-Plänen, Klimaanpassungs-Festsetzungen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Hannover, Landeshauptstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Seit dem 1. Januar 2001 wird in Hannover eine gesplittete Abwassergebühr erhoben. Die Niederschlagswassergebühr beträgt derzeit 0,80 Euro pro Quadratmeter und Jahr und wird auf Basis der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen, überbauten und befestigten Flächen berechnet. Gründächer können sich gebührenmindernd auswirken (50 % Reduzierung), Versickerungsanlagen sogar um 70 %. Die Gebühr soll Anreize schaffen, Grundstücke möglichst nicht zu versiegeln und Niederschlagswasser ortsnah zu versickern. Für die erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser von Dächern und anderen befestigten Flächen auf Wohngrundstücken gibt es ein Informationsblatt.
Satzung ansehen →Träger: enercity-Fonds proKlima
Dachdämmung 10 EUR/m² (max 10.000 EUR), Außenwanddämmung 30 EUR/m² (max 30.000 EUR), Fenster 20 EUR/m² (max 2.000 EUR), Holzfenster 30 EUR/m² (max 3.000 EUR). Kombinierbar mit BEG.
Träger: Region Hannover / BUND Region Hannover
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung: 1/3 der förderfähigen Kosten für Dachbegrünung, 50% bei Kombination mit PV. Fassadenbegrünung in Eigenleistung 50%. Mindestfläche 25 m². 10 Jahre Erhaltungspflicht.
Die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover fördern professionell durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen auf privaten, öffentlichen (mit Ausnahme städtischen) und gewerblichen Grundstücken. Ziel ist die Erhaltung und Steigerung der biologischen Vielfalt, die Verbesserung des Kleinklimas und die Speicherung von Regenwasser. Förderfähig sind Materialkosten (Pflanzenmaterial, Rankhilfen etc.) und die Umsetzung. Die Begrünungen müssen dauerhaft angelegt und mindestens zehn Jahre erhalten werden. Anträge können beim Fachbereich Umwelt der Region Hannover gestellt werden.
Zum Programm →Die Landeshauptstadt Hannover unterstützt private Grundstückseigentümer*innen finanziell bei der Entsiegelung von Flächen und der anschließenden Begrünung. Dies dient der Verbesserung der Artenvielfalt, des Kleinklimas, der Reduzierung des Niederschlagswasserabflusses und der Grundwasserneubildung. Gefördert werden Planungs-, Material- und Baukosten. Eine kostenlose Beratung durch den BUND Region Hannover ist Teil des Programms.
Zum Programm →Träger: enercity-Fonds proKlima
Förderung von PV-Anlagen in Kombination mit Gründach: 200 EUR/kWp, max. 6.000 EUR. Mindestleistung 2 kWp. Kombinierbar mit BEG-Bundesförderung (Förderstacking).
Träger: enercity-Fonds proKlima
Wärmepumpen-Bonus bis zu 10% der förderfähigen Kosten, max. 3.000 € pro Anlage. Mit Kombi-Bonus "Wärmepumpe+" (Heizungstausch + Dämmung) bis zu 6.000 € extra. Programm 2026 mit 6,2 Mio. € budgetiert. Programmlaufzeit bis 31.10.2026.
Träger: enercity-Fonds proKlima
Zuschuss bis 20% der Kosten für Wärmepumpen als Ersatz für Öl-/Gasheizungen. Kombinierbar mit KfW/BEG-Förderung (Förderstacking). Eigenanteil kann unter 10.000 EUR sinken.
Die Region Hannover unterstützt ihre Städte und Gemeinden bei der Entwicklung und Umsetzung von Anpassungsstrategien an die Folgen des Klimawandels. Bezuschusst wird die Schaffung von blauer und grüner Infrastruktur, z.B. Retentionsräume für Niederschlagswasser, neue Pflanz- und Bewässerungssysteme und die Gestaltung von Bebauung zur Reduzierung von Hitzeinseln.
Zum Programm →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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