39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Oldenburg (Oldb), Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs-Festsetzungen Standard.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Oldenburg (Oldb), Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung, die am 19. Juli 2025 in Kraft getreten ist, schützt Laubbäume, Eiben, Lärchen und Kiefern mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe). Auch mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 100 Zentimeter beträgt und mindestens ein Stamm 30 Zentimeter misst. Ausgenommen sind Obstbäume (mit Ausnahme von Walnuss, Esskastanie und Baumhasel) sowie Waldflächen. Das Fällen oder starke Zurückschneiden dieser Bäume ist nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung erlaubt. Bei erteilter Ausnahme oder Befreiung besteht eine Ersatzpflanzungspflicht. Ausgleichszahlungen werden zweckgebunden für Neu- und Nachpflanzungen sowie baumerhaltende Maßnahmen verwendet.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Erhebung von Benutzungsgebühren und Beiträgen für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Oldenburg durch den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV). Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich 0,46 Euro je Quadratmeter maßgeblicher Grundstücksfläche (Stand 01.01.2026). Die Satzung berücksichtigt auch vermindert versiegelte Flächen bei der Gebührenermittlung.
Satzung ansehen →Die Stadt Oldenburg fördert die Herstellung von Fassadenbegrünungen an neuen und bestehenden Gebäuden ab einer zusammenhängenden begrünten Fläche von 10 Quadratmetern. Gefördert werden sowohl boden- als auch wandgebundene Systeme.
Zum Programm →Träger: kommune
Stadt Oldenburg fördert Dachbegrünungen
Die Stadt Oldenburg fördert die Neuanlage von Gründächern ab einer zusammenhängenden Fläche von zehn Quadratmetern. Dies gilt für Neubauten und bereits vorhandene, nicht begrünte Dächer. Auch flächige Ergänzungen und die Fertigstellungspflege für maximal ein Jahr sind förderfähig.
Zum Programm →Das Förderprogramm richtet sich an private Eigentümer und Unternehmen im Stadtteil Ofenerdiek, der besonders von Starkregenereignissen betroffen ist. Gefördert wird die vollständige Entsiegelung von Zufahrtsflächen, die anschließend begrünt oder bepflanzt werden müssen, um eine verbesserte Versickerung zu ermöglichen.
Zum Programm →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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