39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Osnabrück, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs-Festsetzungen Standard.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Osnabrück, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung wurde am 17. März 2026 vom Rat der Stadt Osnabrück beschlossen und zielt darauf ab, den Baumbestand langfristig zu schützen und seine Funktionen für Klima, Natur und Mensch zu erhalten. Sie schützt Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm (Eiben mindestens 60 cm), mehrstämmige Bäume, wenn mindestens ein Stamm 60 cm Umfang hat, sowie Baumgruppen von mindestens fünf Individuen, deren Kronen sich berühren und jeder Baum mindestens 60 cm Stammumfang aufweist. Auch Ersatzpflanzungen sind geschützt. Es ist verboten, geschützte Bäume zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen, zu beeinträchtigen oder in ihrer typischen Erscheinungsform wesentlich zu verändern. Ausnahmen und Befreiungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich und müssen beantragt werden. Bei Verstößen können Geldbußen bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Stadt Osnabrück, die der Erholung, Gesundheit, kulturellen und sportlichen Freizeitinteressen der Bevölkerung dienen und als stadträumliche Gestaltungselemente sowie klimatisch-ökologische Stabilisatoren der Stadtumwelt fungieren. Sie legt fest, wie diese Flächen zu nutzen sind und welche Handlungen (z.B. Aufgrabungen, Errichten baulicher Anlagen, Verwendung chemischer Bekämpfungsmittel) ohne Genehmigung verboten sind.
Satzung ansehen →Das Förderprogramm "Osnabrück saniert" leistet einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zum Klimaschutz. Es unterstützt Eigentümer bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden, der Installation von Photovoltaikanlagen und Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmeversorgung. Eine Kumulierung mit anderen nichtstädtischen Förderprogrammen ist zulässig, sofern kein Kumulierungsverbot besteht und der Eigenanteil mindestens 10 % der förderfähigen Kosten beträgt.
Zum Programm →Träger: kommune
Das Programm "Grün statt Grau" unterstützt private, unternehmerische und institutionelle Eigentümer in Osnabrück bei der Durchführung von Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden und auf Flächen. Ziel ist es, der zunehmenden Flächenversiegelung entgegenzuwirken, den Grünanteil in der Stadt zu erhöhen und damit einen Beitrag zur Klimaanpassung, Verbesserung der Luftqualität, Lärmdämpfung, Regenwasseraufnahme und Förderung der Artenvielfalt zu leisten. Gefördert werden die dauerhafte Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Entsiegelung und Begrünung von versiegelten Flächen wie Parkplätzen, Innenhöfen und Vorgärten. Die Förderung erfolgt nach dem "Windhundprinzip".
Zum Programm →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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