39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Garbsen, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Garbsen, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Stadt Garbsen betreibt eine öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung. Grundsätzlich besteht in Garbsen für jedes Grundstück eine Anschlusspflicht an den öffentlichen Niederschlagswasserkanal. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation ist auf Antrag möglich, wenn die Pläne für die Grundstücksentwässerungsanlage die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. Die Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser wurden zum 1. Januar 2022 gesenkt.
Satzung ansehen →Die Stadt Garbsen weist auf die Bedeutung von Bäumen für das Stadtklima und die Artenvielfalt hin und erwähnt, dass einfache Maßnahmen wie die Verschattung durch angepasste Bepflanzungen der Hitzeentwicklung vorbeugen können. Es wird auch auf die Entsiegelung von Flächen als Beitrag zum Artenschutz hingewiesen.
Satzung ansehen →Innerhalb privater Grünflächen sind im Bereich der Kronentraufe plus 2 m keine flächenhaften Befestigungen, Nebenanlagen, sonstigen Einbauten, Abgrabungen oder Aufschüttungen erlaubt. Zudem ist eine Regenwasserrückhaltung des innerhalb der privaten Grünfläche anfallenden Oberflächenwassers zu gewährleisten, um ein Überlaufen auf das Nachbargrundstück zu verhindern.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Nutzung der genannten Grünanlagen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
Satzung ansehen →Die Stadt Garbsen hebt die Bedeutung der Entsiegelung von Pflaster- und Schotterflächen für die Klimaanpassung und den Erhalt der Artenvielfalt hervor. Es werden allgemeine Informationen und Tipps zur Klimawandelfolgenanpassung bereitgestellt.
Zum Programm →Die Stadt Garbsen betont die Vorteile von Dach- und Fassadenbegrünungen für Mensch und Umwelt, wie Kühlung im Sommer, zusätzliche Dämmung im Winter, CO2-Einsparung, Regenrückhaltung, Feinstaubfilterung, Lärmreduzierung und Beitrag zur Biodiversität. Sie verweist auf die Förderprogramme der Region Hannover für Privatpersonen und Unternehmen.
Zum Programm →Grundstückseigentümer in Garbsen können eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation beantragen, wenn sie das Niederschlagswasser auf ihrem Grundstück versickern lassen. Die Stadt Garbsen berät zu Fragen des Anschluss- und Benutzungszwangs und der Niederschlagswasserversickerung.
Zum Programm →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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