39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Wunstorf, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Wunstorf, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Diese Satzung bezieht sich auf den Erhalt besonderer Bäume im Ortsteil Luthe. Sie definiert Merkmale für einen Schutzstatus, wie Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 150 cm (gemessen in 1 m Höhe), einer erwarteten Mindeststandzeit von über 10 Jahren und einer ortsbildprägenden Wirkung. Die Satzung listet kartierte Bäume auf und ermöglicht individuelle Beurteilungen und Beratungen. Sie sieht auch eine finanzielle Beteiligung an Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen vor. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung an einer Baumschutzsatzung für das gesamte Stadtgebiet arbeitet, die einfachere Richtlinien (Stammumfang, Baumart) verfolgen soll, ohne die spezielle Luther Satzung zu ersetzen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Abwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung, die nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen wird, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der die Niederschlagswasserbeseitigung auf den Grundstücken (z. B. durch Versickerung) vorschreibt, sind vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Niederschlagswasserbeseitigung ausgenommen. Die Regenwasserversickerung hat in Wunstorf Vorrang vor dem Anschluss an die Kanalisation, und jeder Bebauungsplan wird daraufhin geprüft, ob eine Regenwasserversickerung möglich ist. Für die Entwässerungsgenehmigung ist ein Antrag nach der städtischen Abwasserbeseitigungssatzung zu stellen.
Satzung ansehen →Diese Satzung gilt für den Kernbereich der Ortschaft Wunstorf und regelt die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen und Baugrundstücken. Fassaden von Gebäuden an öffentlichen Verkehrsflächen mit einem Öffnungsanteil von weniger als 10 % müssen begrünt werden (ausgenommen Baudenkmäler). Grundstücke dürfen nicht vollständig versiegelt werden; mindestens 15 % der Fläche müssen gärtnerisch gestaltet werden. Einfriedungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen müssen mit Hecken aus Laubgehölzen, Mauern aus roten Ziegeln oder Sandstein oder transparenten Lattenzäunen erfolgen.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Ablösung von Einstellplätzen. Die Ablöse muss vor Erteilung der Baugenehmigung erfolgen. Obwohl die Satzung die Ablösung von Stellplätzen regelt, wurde kein direkter Begrünungs-Bezug in den verfügbaren Snippets gefunden, der eine Begrünungspflicht im Zusammenhang mit der Ablöse festlegt. Es gibt jedoch Bebauungspläne, die die Zulässigkeit von Stellplätzen auf bestimmte Bereiche beschränken und Carports untersagen, um die Grundstücke im Gartenbereich zu schützen.
Satzung ansehen →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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