39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Seelze, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Seelze, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Gestaltungssatzung für die Lange-Feld-Straße in Letter sichert den Erfolg städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und die Umgestaltung öffentlicher Verkehrsräume. Sie enthält Vorschriften zur Gestaltung von Außenbereichen, Werbeanlagen und Vorflächen, um ein harmonisches Gesamtbild der Straßenzüge zu erreichen. Gemäß § 9 Abs. 2 NBauO sind nicht überbaute und nicht für andere Nutzungen erforderliche Grundstücksflächen als Grünflächen anzulegen, was Schottergärten unzulässig macht.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser im Entsorgungsgebiet der Stadt Seelze. Abwässer dürfen nur über die Grundstücksentwässerungsanlage eingeleitet werden. In Trennsystemen darf Niederschlagswasser nur in den Niederschlagswasserkanal eingeleitet werden.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen und Grünflächen, die über den Gemeingebrauch hinausgeht. Für Sondernutzungen ist ein formloser Antrag erforderlich, der Zeitraum, Ort und Ausmaß der Nutzung angibt. Es fallen Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren an. Eine Haftpflichtversicherung muss nachgewiesen werden.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Seelze. Sie enthält auch Bestimmungen zur Berechnung des Niederschlagswasserbeitrags nach einem nutzungsbezogenen Flächenmaßstab.
Satzung ansehen →Die Gestaltungssatzung für den Kernbereich Seelze sichert den Erfolg städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und die Umgestaltung öffentlicher Verkehrsräume. Sie enthält Vorschriften zur Gestaltung von Außenbereichen, Werbeanlagen und Vorflächen, um ein harmonisches Gesamtbild der Straßenzüge zu erreichen. Gemäß § 9 Abs. 2 NBauO sind nicht überbaute und nicht für andere Nutzungen erforderliche Grundstücksflächen als Grünflächen anzulegen, was Schottergärten unzulässig macht.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Nutzung von gewidmeten Grünflächen und des Luftraums über der Straße, die über den Gemeingebrauch hinausgeht (z.B. Plakatierungen). Für Sondernutzungen ist ein formloser Antrag erforderlich, der Zeitraum, Ort und Ausmaß der Nutzung angibt. Es fallen Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren an. Eine Haftpflichtversicherung muss nachgewiesen werden.
Satzung ansehen →proKlima ist ein Klimaschutzfonds, dessen Partner und Mit-Gesellschafter die Stadt Seelze ist. Er unterstützt Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Strom sowie den Ausbau der fossilfreien und erneuerbaren Energieversorgung von Gebäuden. Die Region Hannover fördert professionell durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen. Alle Einwohner, Unternehmen, Vereine, Schulen, Kitas und Institutionen im Stadtgebiet können von der proKlima-Förderung profitieren.
Zum Programm →proKlima ist ein Klimaschutzfonds, dessen Partner und Mit-Gesellschafter die Stadt Seelze ist. Er unterstützt Klimaschutzmaßnahmen, die auch zur Klimaanpassung beitragen. Entsiegelungsmaßnahmen verbessern die Aufnahme- und Speicherfähigkeit für Niederschläge und tragen zur Förderung der Biotop- und Artenvielfalt bei. Die Region Hannover fördert Gründächer, die auch zur Klimaanpassung beitragen.
Zum Programm →proKlima ist ein Klimaschutzfonds, dessen Partner und Mit-Gesellschafter die Stadt Seelze ist. Er unterstützt Maßnahmen, die zur Klimaanpassung beitragen, wozu auch die Regenwasserbewirtschaftung gehört. Die Förderung von Regenwassernutzung und Versickerung kann dazu beitragen, die Kanalisation zu entlasten und die Grundwasserneubildung zu steigern.
Zum Programm →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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